Die Pächter von gemeindeeigenen Grundstücken werden an den Termin mit der Bitte um Entrichtung des Pachtzinses erinnert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass besondere Bescheide aus Verwaltungsvereinfachungsgründen nicht ergehen. Die Höhe des Pachtzinses kann dem Pachtvertrag entnommen werden.
Bei den Abbuchern wird der Pachtzins automatisch abgebucht. Barzahler werden gebeten, den Pachtzins möglichst bargeldlos über ein Kreditinstitut an die Gemeindekasse zu entrichten.