„Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich mit Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu befassen, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Der Petitionsausschuss darf - im Unterschied zu den Gerichten - nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen, sondern auch deren Zweckmäßigkeit.“ Soweit die Selbstdarstellung des Petitionsausschusses.
Der Petitionsauschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse wie
- das Recht auf Aktenvorlage,
- das Recht auf Auskunft und Zutritt zu den Behörden.
Ein Abgeordneter des Petitionsausschusses übernimmt eine Eingabe aus der Bürgerschaft als Berichterstatter. Er bestimmt die Vorgehensweise des Ausschusses. So kann er - in Abstimmung mit dem Ausschuss - Regierungsvertreter zwecks Befragung in die Sitzung des Ausschusses einbestellen oder einen Vor-Ort-Termin anberaumen. Der Berichterstatter schreibt den Bericht, in dem festgestellt wird, ob dem Anliegen des Petenten entsprochen wird. Der Ausschuss leitet den Bericht an den Landtag, der in öffentlicher Sitzung über die Petition beschließt. In dem Bericht ist für die Öffentlichkeit nicht erkennbar, wer der Petent ist.
Die meisten Petitionen befassen sich mit Bausachen, dem Strafvollzug, dem Ausländerrecht und der Sozialhilfe.
Aus Plochingen liegt dem Petitionsausschuss z. Zt. eine Petition zum Radschnellweg vor.
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str.3
70173 Stuttgart