Neuerungen in der Pflegeversicherung 2025 bieten mehr Unterstützung für die häusliche Pflege in Baden-Württemberg
Die häusliche Pflege spielt eine zentrale Rolle, um pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg werden derzeit etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen im Landkreis Esslingen zuhause betreut. Diese Zahl unterstreicht die Bedeutung starker und gut ausgestatteter Pflegeleistungen, die im Jahr 2025 mit Leistungserhöhungen aufgestockt werden. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Esslingen weisen darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2025 die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen um 4,5 Prozent gestiegen sind, um die finanzielle Belastung in der Pflege zu verringern und die pflegerische Versorgung zu verbessern.
Das monatlich ausbezahlte Pflegegeld wird Menschen mit Pflegebedarf ausbezahlt, um die Versorgung durch An- und Zugehörige zu organisieren. Das Pflegegeld wurde in allen Pflegegraden erhöht. Die Pflegesachleistung, die von professionellen Pflegediensten abgerechnet werden darf, wurde ebenso in allen Pflegegraden angehoben. Die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten wird so finanziell unterstützt.
Doch auch pflegebedürftige Menschen, die in stationären Einrichtungen versorgt werden, profitieren von der Erhöhung der Pflegesätze. Sowohl die Pflege im Heim als auch die Tages- und Nachtpflege werden durch die Anhebung um 4,5 Prozent finanziell gestärkt. Auch der kurzzeitige Pflegeheimaufenthalt, der beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig ist, wird mit dem erhöhten Kurzzeitpflegegeld finanziert.
Verbesserungen für ehrenamtliche Helfende in Baden-Württemberg
Des Weiteren ist es ab dem Jahr 2025 ehrenamtlichen Einzelhelferinnen und Einzelhelfern in Baden-Württemberg möglich, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen und hierfür Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Anerkennung erfolgt in einem bürokratiearmen Verfahren.
Voraussetzung für den Einsatz ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie eine ehrenamtliche Tätigkeit. Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig betreut werden. Eine Betreuung ist nicht zulässig, wenn eine enge familiäre Beziehung (bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert) oder ein gemeinsamer Haushalt besteht; der Status als Pflegeperson nach §19 SGB XI darf ebenfalls nicht vorliegen.
Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über den Entlastungsbetrag per Formular „Bestätigung des Einsatzes als ehrenamtliche Einzelhelferin/Einzelhelfer“ sowie das entsprechende Abrechnungsformular. Diese können auf der Internetseite des Sozialministeriums heruntergeladen werden. Zu den unterstützenden Tätigkeiten zählen unter anderem Begleitung im Alltag, Einkäufe, Ausflüge, hauswirtschaftliche Hilfe und die Förderung sozialer Kontakte.
Ab Juli 2025 gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab Juli 2025 treten weitere wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird künftig zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt vollständig. Leistungen der Verhinderungspflege sind künftig nicht mehr auf sechs Wochen begrenzt, sondern können bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden. Rentnerinnen und Rentner leisten im Juli 2025 einmalig einen höheren Beitragssatz, um Beiträge für das erste Halbjahr nachzuzahlen.
Pflegestützpunkte im Landkreis Esslingen – Beratung rund ums Thema Alter und Pflege
Wer im Landkreis Esslingen Unterstützung sucht oder Fragen zur häuslichen Pflege und den neuen Regelungen hat, kann sich an den Pflegestützpunkt wenden. Hier stehen kompetente Ansprechpartner bereit, um Betroffene individuell zu beraten und bei der Organisation der Pflege zu helfen.
Wie die Leistungen beantragt werden und welche Leistungserbringer Unterstützung anbieten, erfährt man von den unabhängigen Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der Pflegestützpunkte. Die Pflegestützpunkte des Landkreises Esslingen informieren und beraten individuell und kostenlos rund um das Thema Pflege. Diese sind im gesamten Landkreis angesiedelt.
Den Pflegestützpunkt vor Ort erreicht man telefonisch oder per E-Mail: pflegestuetzpunkte@lra-es.de. Die Kontaktdaten können bei der Koordinierungsstelle, Franziska Bernhorst, Telefon 0711 3902 41114 erfragt werden. Informationen gibt es auch auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff „Pflegestützpunkte“