Pflegebedürftigkeit stellt die Betroffenen und deren Familien vor große Herausforderungen. Passgenaue Unterstützungsangebote vor Ort, individuelle Beratung und finanzielle Hilfen sind wichtige Bausteine, um in dieser Situation zu entlasten. Die Pflegeversicherung trägt dem durch fortlaufende Anpassungen und verbesserte Leistungen Rechnung. Im Jahr 2025 werden die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige um 4,5 Prozent angehoben und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Leistungen flexibilisiert und ausgeweitet.
Die häusliche Pflege spielt eine zentrale Rolle, um pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Laut Statistischem Landesamt werden derzeit etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen im Landkreis Esslingen zu Hause betreut. Dieser wichtige Bereich soll durch die Leistungsverbesserungen besonders gestärkt werden.
Das monatliche Pflegegeld sowie die Pflegesachleistung wurden zum 1. Januar 2025 in allen Pflegegraden erhöht. Pflegegeld wird an pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 ausbezahlt, um die Versorgung durch An- und Zugehörige zu organisieren. Wird die Pflege von einem professionellen Pflegedienst erbracht, darf dieser hierfür die Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Das Budget für Tagespflege und die Zuschüsse bei stationärer Pflege wurden ebenfalls um 4,5 Prozent angehoben. Dies gilt auch für den kurzzeitigen Pflegeheimaufenthalt, der beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall oder Urlaub der Pflegeperson notwendig sein kann.
Als wichtige Neuerung gibt es seit Januar 2025 die Möglichkeit für ehrenamtliche Unterstützung, beispielsweise durch Nachbarn oder Freunde, die Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Zu den unterstützenden Tätigkeiten zählen unter anderem: Begleitung im Alltag, Einkäufe, Ausflüge, hauswirtschaftliche Hilfe und die Förderung sozialer Kontakte. Die privat organisierten Helfenden können in einem bürokratiearmen Verfahren als „Einzelhelfer/Einzelhelferin“ anerkannt werden. Nähere Informationen zur Anerkennung und Formulare für die Abrechnung sind auf der Internetseite des Sozialministeriums (www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de > Gesundheit & Pflege > Pflege > Ehrenamt & Selbsthilfe > Anerkennung Einzelhelfende) zu finden oder können beim Pflegestützpunkt angefragt werden.
Zum 1. Juli 2025 wurden die getrennten Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Dieses kann flexibel in der Häuslichkeit oder im Pflegeheim eingesetzt werden. Die bisher vorgeschriebene sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.
Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld, monatlich | kein Anspruch | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistung, monatlich | kein Anspruch | 796 € | 1 497 € | 1 859 € | 2 299 € |
Tagespflege, monatlich | kein Anspruch | 721 € | 1 357 € | 1 685 € | 2 085 € |
Entlastungsbetrag, monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Jahresbudget Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | kein Anspruch | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4180 € | 4180 € | 4180 € | 4180 € | 4180 € |
Pflegehilfsmittel, monatlich | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Ronja Habermann, Pflegestützpunktberaterin für die Gemeinden Denkendorf, Neuhausen und Wolfschlugen steht für Fragen zu den Neuerungen der Pflegeversicherung gerne bereit. Sie berät individuell und hilft auch bei der Organisation von Hilfe und Pflege. Die Beratung ist kostenfrei und kann – nach vorheriger Terminvereinbarung - im Rathaus oder zu Hause erfolgen.
Kontakt: Ronja Habermann, Tel.: 0711 3902 43639, E-Mail: habermann.ronja@LRA-ES.de.