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Advents- und Weihnachtsfeier Nach längerer „Abstinenz“ wollen wir einen neuen Versuch wagen und Sie, liebe Mitglieder mit Ihren Angehörigen,...

Advents- und Weihnachtsfeier

Nach längerer „Abstinenz“ wollen wir einen neuen Versuch wagen und Sie, liebe Mitglieder mit Ihren Angehörigen, zu unserer Advents- und Weihnachtsfeier am Donnerstag, dem 5. Dezember ab 17:30 Uhr ins Schützenhaus nach Grötzingen, Alte Poststraße 21, ganz herzlich einzuladen. An diesem Abend werden dann auch verschiedene Mitglieder für lange Mitgliedszeiten geehrt. Bitte halten Sie sich diesen Termin schon jetzt frei. Sie erhalten noch eine persönliche Einladung, aus der alles Weitere hervorgehen wird. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns schon heute.

Pflegeversicherung - Steuererleichterung für pflegende Angehörige

80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese Pflege kostet Zeit und Kraft, aber auch Geld. Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Pflegepersonen diese finanziellen Aufwendungen von der Steuer absetzen.

Die VdK-Beratungspraxis zeigt leider, dass dieser Steuervorteil vielen pflegenden Angehörigen nicht bekannt ist. Pflegepersonen können ganz einfach einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen. Als Nachweis für die Pflegetätigkeit ist ein Bescheid über die Pflegebedürftigkeit oder die Hilflosigkeit der gepflegten Person ausreichend. Ändert sich der Pflegegrad, ist der neue Bescheid bei der Einkommenssteuererklärung beizulegen. Die Steuervergünstigung wird pauschal für pflegende Angehörige gewährt – ganz unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.

Daher ist es auch nicht notwendig, mit einzelnen Belegen die jeweiligen Ausgaben bei der Einkommenssteuererklärung nachzuweisen. Pflegepersonen, die mehr als einen Angehörigen pflegen, können den Pflegepauschbetrag natürlich auch mehrfach bei der Steuererklärung geltend machen. Aktuell liegen die gültigen Pflegepauschbeträge bei: 600 Euro (für Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3), 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5 und bei Merkzeichen H).

Wichtig: Die Pflege der Angehörigen muss unentgeltlich erfolgen. Andernfalls wird der Pflegepauschbetrag nicht gewährt! Auch das Pflegegeld der Pflegeversicherungen zählt als Einkommen. Es sei denn, die pflegenden Angehörigen nutzen das Pflegegeld für Hilfsleistungen, die der pflegebedürftigen Person zugutekommen. In diesem Fall ist es sinnvoll, dies dem Finanzamt nachweisen zu können. Nutzen Sie für den Pflegepauschbetrag bei Ihrer Steuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16


Die Ortsverbände sind Ansprechpartner vor Ort,

führen ein geselliges Vereinsleben, veranstalten Ausflüge, Info-Veranstaltungen und Themen-Abende zu aktuellen sozialpolitischen und gesundheitsrelevanten Themen und kümmern sich um ihre Mitglieder. Wenn Sie Interesse haben: Auskünfte erteilt gerne die Ortsverbandsvorsitzende Andrea Weiß, Tübinger Straße 10, 72666 Neckartailfingen, Telefon 07127 / 931 026

Sie können auch gerne die Homepage des VdK-Kreisverbands Nürtingen: www.vdk.de/kv-nuertingen besuchen. Die Homepage des OV Neckartailfingen-Altdorf befindet sich gerade noch im Aufbau. Bei Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten steht der VdK-Kreisverbandsvorsitzende Klaus Maschek (Telefon 07123 / 33 11 4) ebenso gerne zur Verfügung.


Ihr VdK - Ortsverband

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Ausgabe 45/2024

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von Sozialverband VdK, Ortsverband Neckartailfingen und Altdorf
08.11.2024
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