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Pflegeversicherung

Pflegeheim: Wie hoch sind die Hotelkosten?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen zusammen aus dem Eigenanteil für die Pflege- und Ausbildungskosten, den Investitionskosten sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch Hotelkosten genannt. Was beinhalten diese genau?

Die aktuelle politische Debatte um eine Eindämmung der Pflegeheimkosten konzentriert sich auf den Eigenanteil bei den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser wird auch als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) bezeichnet und liegt aktuell im Schnitt bei 1678 Euro. Damit macht er einen Großteil der Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz aus, die im Schnitt bei 3123 Euro liegen.

Um die ausufernden Preise für einen Pflegeheimplatz einzudämmen, ist eine teilweise oder vollständige Deckelung des EEE im Gespräch. Davon unberührt blieben allerdings die beiden anderen Kostenpunkte, die monatlich in Rechnung gestellt werden: Die Investitionskosten schlagen hier durchschnittlich mit 490 Euro zu Buche, die Hotelkosten betragen 955 Euro.

Hotelkosten trägt der Pflegebedürftige

Die Hotelkosten müssen vollständig vom Pflegebedürftigen bezahlt werden. Das gilt für alle Formen der stationären Pflege, egal ob dauerhaft, teilstationär oder als Kurzzeitpflege. Auch bei den in der Politik diskutierten Varianten zur Deckelung des EEE würde das so bleiben. Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen, bleibt meist nur der Weg, Hilfe zur Pflege zu beantragen.

Warum müssen die Hotelkosten in voller Höhe vom Pflegebedürftigen übernommen werden? Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung eine Gleichbehandlung mit Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege. Denn diese müssen für die normale Lebensführung ebenfalls in vollem Umfang selbst aufkommen. Außerdem wird damit einem möglichen Anreiz entgegengewirkt, zur Entlastung der im eigenen Haushalt anfallenden Kosten von Unterkunft und Verpflegung die Leistungen der stationären Pflege in Anspruch zu nehmen.

Die Höhe der Hotelkosten werden über die Pflegesatzverhandlungen zwischen den Einrichtungen und den Kostenträgern, also vor allem Kranken- und Pflegekassen sowie die Sozialhilfe, vereinbart. Auf diese Weise soll eine relative Preisstabilität und Transparenz gewährleistet werden.

Kosten und Verträge genau prüfen

Es ist ratsam, die Angaben im Wohn- und Betreuungsvertrag, der mit dem Pflegeheim abgeschlossen wird, zu überprüfen. Darin ist geregelt, welche Kosten anfallen. Es handelt sich dabei um einen zivilrechtlichen Vertrag, zu dem der VdK nicht berät. Beratung bieten unter anderem die Verbraucherzentralen an.

Die Hotelkosten setzen sich zusammen aus Kosten für Heizung und Strom, Reinigung von Zimmern und Gemeinschaftsräumen sowie Wartung und Unterhalt des Gebäudes. Außerdem werden die Kosten für Wäscheversorgung und Müllentsorgung sowie für Veranstaltungen zur Förderung körperlicher und geistiger Aktivitäten hinzugerechnet.

Die Hotelkosten reduzieren sich, wenn der Bewohner oder die Bewohnerin aus gesundheitlichen Gründen weniger bis gar keine Nahrung zu sich nehmen kann. Darüber hinaus werden geringere Hotelkosten bei Abwesenheiten ab dem vierten Tag berechnet. Die Regelungen hierzu können in den Bundesländern unterschiedlich sein.

Von: Jörg Ciszewski Sozialverband VdK



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Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024
von Sozialverband VdK
06.12.2024
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