Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Der Anspruch auf das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren besteht bei bestimmten festgelegten Eingriffen. Das sind aktuell diese elf festgelegten Eingriffe: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knie-Endoprothese, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen (Verödungen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.
Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren enthält das Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses, zu finden im Themenbereich Z (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen): www.g-ba.de. Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation eine Zweitmeinung abgeben dürfen, finden Sie auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter: www.116117.de/de/zweitmeinung.ph
Altenriet-Schlaitdorf; Vorsitzender Thomas Raubald, Friedhofstraße 1, 72667 Schlaitdorf, Telefon 07127 / 92 22 27
E-Mail-Adresse: thomasraubald@gmail.com
Bempflingen-Neckartenzlingen; Vorsitzende Waltraud Witt, Bahnhofstr. 10/1, 72658 Bempflingen, Telefon 07123 / 3 35 70
www.vdk.de/ov-bempflingen.de
E-Mail-Adresse: waltraud.witt@t-online.de
Neckartailfingen-Altdorf; Vorsitzende Andrea Weiß, Tübinger Straße 10, 72666 Neckartailfingen, Telefon 07127 / 931026
E-Mail-Adresse: andreaweiss2712@gmail.com
www.vdk.de/ov-neckartailfingen.de
Kreisverband Nürtingen; Vorsitzender Klaus Maschek, Silcherstraße 9, 72658 Bempflingen, Telefon 07123 / 3 31 14
www.vdk.de/kv-nuertingen
E-Mail-Adresse: kv-nuertingen@vdk.de
Wir sind jederzeit für Sie da.