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Seit Januar 2025: Gesetzliche Krankenkassen zahlen Herz-CT Viele wissen es noch nicht: Soll der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit...

Seit Januar 2025: Gesetzliche Krankenkassen zahlen Herz-CT

Viele wissen es noch nicht:

Soll der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden, kann seit Januar 2025 dafür auch bei gesetzlich Versicherten die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) eingesetzt werden.

Das Herz-CT ist ein nicht-invasives Verfahren. Die Untersuchung ist eine bildgebende Methode, um Verengungen oder Verschlüsse der Herzkranzarterien darzustellen. Solche Verengungen in den Herzkranzgefäßen entstehen durch Ablagerungen, die die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels behindern.

Die chronische koronare Herzkrankheit ist nach wie vor die häufigste Todesursache in Deutschland. Anders als bei der Herzkatheteruntersuchung muss beim Herz-CT kein Kunststoffschlauch über ein Blutgefäß in der Leiste oder am Handgelenk eingeführt werden, um die Gefäße des Herzens sichtbar zu machen. Besprechen Sie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit mit Ihrem Arzt, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen.

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Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
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Ausgabe 50/2025
von Sozialverband VdK
10.12.2025
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