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Seit Januar 2025: Gesetzliche Krankenkassen zahlen Herz-CT Soll der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden,...
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Sozialverband VdKFoto: Sozialverband VdK

Seit Januar 2025: Gesetzliche Krankenkassen zahlen Herz-CT

Soll der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden, kann seit Januar 2025 dafür auch bei gesetzlich Versicherten die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) eingesetzt werden.

Das Herz-CT ist ein nicht-invasives Verfahren. Die Untersuchung ist eine bildgebende Methode, um Verengungen oder Verschlüsse der Herzkranzarterien darzustellen. Solche Verengungen in den Herzkranzgefäßen entstehen durch Ablagerungen, die die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels behindern. Die chronische koronare Herzkrankheit ist nach wie vor die häufigste Todesursache in Deutschland. Anders als bei der Herzkatheteruntersuchung muss beim Herz-CT kein Kunststoffschlauch über ein Blutgefäß in der Leiste oder am Handgelenk eingeführt werden, um die Gefäße des Herzens sichtbar zu machen. Besprechen Sie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit mit Ihrem Arzt, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen.

Erscheinung
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
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Ausgabe 50/2025
von Sozialverband VdK
10.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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