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Betreuungsverfügung Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll? Ist das Vertrauen nicht da, ist die Vorsorgevollmacht vielleicht die falsche Form....

Betreuungsverfügung

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll? Ist das Vertrauen nicht da, ist die Vorsorgevollmacht vielleicht die falsche Form. Dann sollte man auf einen gerichtlich bestellten Betreuer setzen. Dieser wird eingesetzt, wenn es keinen Bevollmächtigten gibt oder die Vorsorgevollmacht nicht umfassend genug ist. Der Betreuer steht unter der Kontrolle des Gerichts, kann also nicht schalten und walten, wie er will. Bei der Vorsorgevollmacht überträgt man einer Person (oder mehreren) die Zuständigkeit. Dagegen wird in einer Betreuungsverfügung eine Person benannt, die vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll, falls man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Umgekehrt können Sie in der Betreuungsverfügung auch angeben, welchen Personen Sie auf keinen Fall die Betreuung übertragen möchten.

Pflege und Heimkosten

Wie hoch ist der Selbstbehalt der Angehörigen? Reichen Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht, um die Pflege- und Heimkosten zu bezahlen, müssen die Angehörigen einstehen. Zuerst der Ehe- und Lebenspartner und dann die Kinder. Dies sollte jedoch zu keiner erheblichen Absenkung des Lebensstandards der Angehörigen führen. Aus diesem Grund wird auch ihnen ein Selbstbehalt beim Einkommen und Vermögen zugestanden. Wichtig: Die Verpflichtung gilt nur für Verwandte ersten Grades. Das heißt: Niemand muss für seine Schwiegereltern aufkommen. Seit Januar 2020 müssen sich die Kinder erst an den Pflegekosten beteiligen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Das regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Neben dem Arbeitseinkommen werden zum Brutto-Jahreseinkommen auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Wertpapierhandel hinzugerechnet. Vermögen – zum Beispiel durch Immobilienbesitz – wird bei der 100.000-Euro-Grenze aber nicht berücksichtigt. Wer über der Grenze liegt, ist unterhaltspflichtig. Der Selbstbehalt beläuft sich dann auf 2.000 Euro des bereinigten Nettoeinkommens. Jeder Cent darüber wird zu 50 Prozent für die Pflege- und Heimkosten der Eltern herangezogen. Verheiratete oder verpartnerte Kinder können zusätzlich 1.600 Euro des Partners hinzurechnen, macht insgesamt einen monatlichen Schonbetrag in Höhe von 3.600 Euro. Leben unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt, kommen weitere Freibeträge hinzu. Eine von den unterhaltspflichtigen Kindern selbst bewohnte und angemessene Immobilie muss nicht veräußert werden. Allerdings wird eine ortsübliche Miete als fiktives Einkommen dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet. Übrigens: Immobilienbesitzer können Rücklagen für die Sanierung einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses beim Selbstbehalt anrechnen. Zudem muss auch ein Fonds- oder Sparvermögen der Unterhaltspflichtigen nicht aufgelöst werden. Dies kann als Rücklage für die eigene Altersabsicherung geltend gemacht werden. In der Regel werden beim Schonvermögen fünf Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gerechnet, zuzüglich einer Verzinsung von vier Prozent.

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Amtsblatt der Stadt Osterburken
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Ausgabe 30/2025
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