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Der Wasserverband Fichtenberger Rot informiert:

Verantwortung von Grundstückseigentümern entlang von Gewässern im Hochwasserfall Anlässlich des letzten großen Hochwasserereignisses 2024 finden...

Verantwortung von Grundstückseigentümern entlang von Gewässern im Hochwasserfall

Anlässlich des letzten großen Hochwasserereignisses 2024 finden regelmäßig Gespräche zwischen den Bürgermeistern im Rahmen der Verbandversammlungen des Wasserverbands unter Beteiligung der Vertreter von Fachbehörden statt. Dabei wird von allen, insbesondere auch durch den Verbandsvorsteher des Wasserverbands Fichtenberger Rot, Bürgermeister Ralf Glenk, die außerordentliche Wichtigkeit der beiden Hochwasserrückhaltebecken Diebachstausee in Fichtenberg und Stausee Gnadental herausgestellt, die beim Hochwasser 2024 Schlimmeres verhindert haben. Dies setzt unter anderem voraus, dass die Hochwasser-Rückhaltebecken laufend von den beiden Wasserwärtern in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt des Landratsamts Schwäbisch Hall geprüft und in Schuss gehalten werden. Fast so wichtig ist aber auch, dass entlang der Gewässer keine Hindernisse eingebaut oder gelagert werden, die den Hochwasserabfluss behindern können.

Wir weisen darauf hin, dass zuerst einmal jeder Hauseigentümer selbst für den Schutz seines Gebäudes die Verantwortung trägt. Deshalb sollten so wenig Flächen wie möglich um die Gebäude versiegelt und Rückstauklappen eingebaut werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass in unmittelbarer Nähe von Gewässern keine baulichen Anlagen entstehen oder Gegenstände gelagert werden.

Der Wasserverband Fichtenberger Rot appelliert aus den genannten Gründen an die Bevölkerung, weder auf Privatgrundstücken noch auf Grundstücken des Wasserverbandes im Innen- oder Außenbereich entlang der Gewässer (Gewässerrandstreifen) keine baulichen Anlagen wie Gerätehütten, Hochsitze, Mauern usw. zu erstellen, kein Holz zu poltern oder sonstige Gegenstände zu lagern. Dies kann im Hochwasserfall dazu führen, dass durch diese Rückstauungen entstehen oder sie bei starker Strömung mitgerissen werden, den Abfluss in die Hochwasserrückhaltebecken erschweren oder sogar zu Störungen bzw. Beschädigungen der Betriebseinrichtungen wie Rohrleitungen oder Schieber führen und es dadurch zu Sach- oder sogar Personenschäden kommen kann.

Zur Kontrolle dieser Vorgaben werden vonseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, in regelmäßigen Abständen Gewässerschauen an den Gewässern erster Ordnung, insbesondere an Kocher, Jagst und Lein, durchgeführt. Die Kontrollen der Gewässer zweiter Ordnung liegen in der Zuständigkeit der Kommunen. Bei diesen Begehungen wird darauf geachtet, dass zum Schutz von Personen und Sachen die Vorgaben eingehalten und die Gewässerrandstreifen sowie die Grundstücke im Einstaubereich der Hochwasserrückhaltebecken freigehalten werden. Wir bitten Sie, dies im Interesse der Allgemeinheit zu beachten. Zuwiderhandlungen konnten in diesem Fall mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Ralf Glenk, Verbandsvorsitzender des Wasserverbands Fichtenberger Rot

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Ausgabe 21/2026
von Bürgermeisteramt
22.05.2026
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