Bürgermeisteramt Untergruppenbach
74199 Untergruppenbach
Aus den Rathäusern

Der Winterdienst im Bauhof der Gemeinde

Jedes Jahr aufs Neue stellt der Winterdienst für den Bauhof eine Herausforderung dar, die bewältigt werden muss. Die Temperaturen fielen bereits unter...
Das Team um Bauhofleiter Achim Klapper (2.v.l.) steht im Winterdienst bei Schneefall und Glättegefahr parat. Wir danken unserem Bauhof für seinen unermüdlichen Einsatz in den Wintermonaten!
Das Team um Bauhofleiter Achim Klapper (2.v.l.) steht im Winterdienst bei Schneefall und Glättegefahr parat. Wir danken unserem Bauhof für seinen unermüdlichen Einsatz in den Wintermonaten!

Jedes Jahr aufs Neue stellt der Winterdienst für den Bauhof eine Herausforderung dar, die bewältigt werden muss. Die Temperaturen fielen bereits unter den Gefrierpunkt und gaben den Startschuss für den Winterdienst der Gemeinde. Der Bauhof ist in dieser Zeit für die Schneeräumung und Streuung auf allen Gemeindestraßen im Ortsgebiet von Untergruppenbach und seinen Teilorten sowie auf öffentlichen Plätzen, Gehwegen und vor gemeindlichen Grundstücken verantwortlich.

Wie viele Fahrzeuge sind in Untergruppenbach und seinen Teilorten unterwegs?

Um diese Aufgaben zu bewältigen, setzt der Bauhof sechs eigene Fahrzeuge ein. Neben zwei größeren Fahrzeugen, dem Unimog und dem Fendt Vario, die jeweils mit Schneepflügen ausgestattet sind, kommen auch zwei Schmalspurfahrzeuge im Räum- und Streudienst zum Einsatz. Zusätzlich werden zwei Pritschenwägen eingesetzt, die bei Handkolonnen, beispielsweise an Bushaltestellen und Schulen, unterstützend tätig sind.

Die Vorbereitung und Nachbereitung des Winterdienstes beanspruchen einen erheblichen zeitlichen Aufwand. In der Vorbereitung müssen die Streustoffe wie Splitt, Sand und Salz kontrolliert und in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Bei Bedarf erfolgt eine kurzfristige Wiederbeschaffung. Zudem müssen die Fahrzeuge mit Streugeräten und Schneepflügen ausgerüstet und winterfest gemacht werden. Dies beinhaltet eine vorherige Funktionsprüfung, probeweisen An- und Abbau der Geräte sowie die Überprüfung der Dosiergenauigkeit von Streumitteln.

Ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen des Winterdienstes ist die jährliche Erstellung eines Einsatzplans durch die Bauhofleitung. Dieser ist von Mitte Oktober bis Ende April gültig und umfasst eine detaillierte Auflistung der Ortsteile mit Straßennennung sowie alle öffentlichen Gebäude. Darin enthalten sind auch die zu verwendenden Fahrzeuge und Gerätschaften, die Reihenfolge der Streuung und Räumung nach Dringlichkeitsstufen sowie die eingesetzten Mitarbeiter (dies betrifft die gesamte Belegschaft des Bauhofs). Die Mitarbeiter werden in Kolonnen aufgeteilt und ein wöchentlich wechselnder Erkennungsdienst wird eingerichtet. Die Entscheidung über einen Einsatz erfolgt durch den eingeteilten Mitarbeiter, der um 4.30 Uhr morgens prüft, ob ein Einsatz erforderlich ist und demzufolge der Streuplan in Kraft tritt. Diese Temperaturkontrollen werden mehrmals täglich zu festgelegten Zeiten durchgeführt.

Zusätzlich wird eine Rufbereitschaft eingerichtet, die auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt. Die eingeteilten Mitarbeiter müssen während der festgelegten Zeit erreichbar sein und innerhalb von 30 Minuten einsatzbereit im Bauhof erscheinen.

Gibt es eine Prioritätenliste beim Räumdienst?

Da es technisch nicht möglich ist, alle Straßen gleichzeitig zu räumen und zu streuen, erfolgt der Winterdienst nach Dringlichkeitsstufen. Diese Abfolge wird nach dem Grad der Verkehrsbedeutung gebildet. Das bedeutet, dass entsprechend dem Einsatzplan zuerst die Fahrbahnen und Fußgängerwege der Dringlichkeitsstufe I geräumt und gestreut werden. Wenn diese verkehrssicher sind und es die Witterung zulässt, folgen die Straßen der Dringlichkeitsstufen II, III.

Welche Kriterien beinhalten diese Dringlichkeitsstufen?

Zur Dringlichkeitsstufe I gehören
verkehrswichtige Haupt- und Durchgangsstraßen, gefährliche Straßen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen der Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen mit hoher Verkehrsbelastung wie den Zubringer, Straßen für den ÖPNV und Schulbusse, Zufahrtsstraßen zu Feuerwehrgebäuden, Schulen, Altenheimen usw., aber auch Fußgängerüberwege und Straßenübergänge.

Zur Dringlichkeitsstufe II gehören
Verbindungsstraßen, Straßen, die aus den Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen, Wohngebiete und Anwohnerstraßen mit Gefälle, Kurvenlage, Verengungen etc.

Zur Dringlichkeitsstufe III gehören
weitere Wohnstraßen (z. B. ebene Wohnstraßen) und übrige Verkehrsflächen wie z. B. die Beladestelle des Tanklagers.

Ob und wann der Winterdienst und die damit einhergehende Rufbereitschaft angeordnet werden, entscheidet die Bauhofleitung anhand der aktuellen Wetterprognosen.

Wichtiger Hinweis

Der Bauhof bittet darum, dass die Bürger bei Schneefall den Schnee nicht auf die Straße schieben. Stattdessen wird gebeten, den Schnee am Gehwegrand abzulegen. Der Winterdienst räumt die Straßen frei und einige Bürger schieben dann beim Räumen ihres Gehwegs den Schnee erneut auf die Straße und das ist kontraproduktiv. Vielen Dank!

Erscheinung
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Untergruppenbach

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