So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.
(Epheser 2,19)
Pfarrer Richard Autenrieth:
Tel.: 07162 931703
E-Mail: Richard.Autenrieth@elkw.de
Pfarrerin Margarete Kaiser-Autenrieth:
Tel.: 07162 931703
E-Mail: Margarete.Kaiser-Autenrieth@elkw.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Tel.: 07162 931703
E-Mail: Pfarramt.Gingen@elkw.de
Das Pfarrbüro ist vom 04.08.2025 bis zum 15.08.2025 nicht besetzt.
Pfrin. Kaiser-Autenrieth und Pfr. Autenrieth sind im Dienst und erreichbar.
Öffnungszeiten: Homepage: www.gingen-evangelisch.de
14.30 Uhr Trauung von Viola und Jan Winter, geb Dubrowitsch
in der Johanneskirche (Pfarrer Autenrieth)
Sonntag, 3. August
10.30 Uhr Gottesdienst im Rahmen der Sommerpredigt-Reihe
„Über Gottes gute Reisegefährten, das Buch Tobit“
in der Johanneskirche mit (Schuldekan Schiek)
Montag, 4. August
09.30 Uhr Senioren-Gymnastik
Dienstag, 5. August
Das Pfarrbüro ist geschlossen
Mittwoch, 6. August
Das Pfarrbüro ist geschlossen
Donnerstag, 7. August
Das Pfarrbüro ist geschlossen
10.30 Uhr Gottesdienst im Samariter-Stift (Pfarrer Autenrieth)
Das walte Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist! Amen. Ich danke dir, mein himmlischer Vater, durch Jesus Christus, deinen lieben Sohn, dass du mich diese Nacht vor allem Schaden und Gefahr behütet hast, und bitte dich, du wollest mich diesen Tag auch behüten vor Sünden und allem Übel, dass dir all mein Tun und Leben gefalle. Denn ich befehle mich, meinen Leib und Seele und alles in deine Hände. Dein heiliger Engel sei mit mir, dass der böse Feind keine Macht an mir finde.
Martin Luther
Am 30. November 2025 sind die Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Fast zwei Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Zur Wahl aufstellen lassen kann sich jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dieses muss bereit sein, dass für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Die Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.
Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“ (§ 34 KWO)
Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In die Wählerliste aufgenommen ist jedes Gemeindeglied, das seinen Hauptwohnsitz in Gingen hat. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen, d.h., wenn Sie in Gingen einen Nebenwohnsitz haben und hier wählen wollen, müssen Sie einen Antrag im Pfarramt auf Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Die Briefwahlunterlagen werden wieder automatisch an jeden Wahlberechtigten zusammen mit den Wahlunterlagen zugesandt. In unserer Kirchengemeinde sind insgesamt neun Kirchengemeinderäte zu wählen.
Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchengemeinderäte einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 10. Oktober 2025, 18.00 Uhr beim Evangelischen Pfarramt in Gingen, Pfarrstraße 8, einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 10 wahlberechtigen Gemeindegliedern unterzeichnet werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, unsere Kirche verantwortlich mitzutragen.
Synodalwahl
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Nr. 9 Geislingen-Göppingen, Ulm und Blaubeuren.
Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Schuldekan Thomas Holm, Evang. Regionalverwaltung Ulm, Grüner Hof 1,89073 Ulm, per E-Mail (thomas.holm@elk-wue.de), postalisch oder persönlich (Adlerbastei 3,89073 Ulm) bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen. In unserem Wahlkreis sind 5 Laien/Laiinnen und 2 Theologen/Theologinnen zu wählen.
Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen/Theologinnen und Laien/Laiinnen getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen. Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, das Gelübde einer Synodalin oder eines Synodalen unserer Landeskirche abzulegen. Dieses lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde.
So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“