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Kirche & Religion

Der Wochenspruch lautet:

Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen. (Jesaja 42,3a) Pfarramt Pfarrer Richard Autenrieth:...

Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen.

(Jesaja 42,3a)

Pfarramt

Pfarrer Richard Autenrieth:
Tel.: 07162 931703

E-Mail: Richard.Autenrieth@elkw.de

Pfarrerin Margarete Kaiser-Autenrieth:
Tel.: 07162 931703

E-Mail: Margarete.Kaiser-Autenrieth@elkw.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Das Pfarrerehepaar Autenrieth ist vom 23.08.2025 bis einschließlich 10.09.2024 im Urlaub.

Vertretung in dieser Zeit übernimmt

Pfarrer Ebinger aus Kuchen: matthias.ebinger@elkw.de

Pfarrbüro

Tel.: 07162 931703
E-Mail: Pfarramt.Gingen@elkw.de

Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag von 10 bis 12 Uhr

und von 16 bis 19 Uhr, siehe Wochenplan.

Öffnungszeiten: Homepage: www.gingen-evangelisch.de

Sonntag, 7. September

10.30 Uhr Gottesdienst in der Johanneskirche mit Pastor Reimann vom Blauen Kreuz

Das Opfer ist für das Blaue Kreuz bestimmt.

Montag, 8. September

9.30 Uhr Senioren-Gymnastik

Dienstag, 9. September

Das Pfarrbüro ist von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet

18.30 Uhr Gebetskreis

Mittwoch, 10. September

Das Pfarrbüro ist von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet

Donnerstag, 11. September

Das Pfarrbüro ist von 10.00 bis 12.00 Uhr

und von 16.00 bis 19.00 Uhr geöffnet

10.30 Uhr Gottesdienst im Samariterstift mit Pfarrer Autenrieth

16.30 Uhr Besuchsdienst

Tag des Offenen Denkmals

Herzliche Einladung für Sonntag, 14.09. - dem „Tag des offenen Denkmals“ - die Johanneskirche wird nach dem Gottesdienst bis 15.00 Uhr für Besucher geöffnet bleiben. Um 15.00 Uhr wird eine Kirchen-Führung mit Herrn Bantleon stattfinden. Sie benötigen keine Anmeldung.

Gebet

Herr, mach mich zu einem Werkzeug Deines Friedens, dass ich liebe, wo man hasst;

dass ich verzeihe, wo man beleidigt;

dass ich verbinde, wo Streit ist;

dass ich die Wahrheit sage, wo Irrtum ist;

dass ich Glauben bringe, wo Zweifel droht;

dass ich Hoffnung wecke, wo Verzweiflung quält;

dass ich Licht entzünde, wo Finsternis regiert;

dass ich Freude bringe, wo der Kummer wohnt.

Herr, lass mich trachten, nicht, dass ich getröstet werde, sondern dass ich tröste;

nicht, dass ich verstanden werde, sondern dass ich verstehe;

nicht, dass ich geliebt werde, sondern dass ich liebe. Denn wer sich hingibt, der empfängt; wer sich selbst vergisst, der findet; wer verzeiht, dem wird verziehen; und wer stirbt, der erwacht zum ewigen Leben.

Bekanntmachung: Kirchenwahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Am 30. November 2025 sind die Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Fast zwei Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte abzugeben. Zur Wahl aufstellen lassen kann sich jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dieses muss bereit sein, dass für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Die Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.
Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In die Wählerliste aufgenommen ist jedes Gemeindeglied, das seinen Hauptwohnsitz in Gingen hat. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen, d. h. wenn Sie in Gingen einen Nebenwohnsitz haben und hier wählen wollen, müssen Sie einen Antrag im Pfarramt auf Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Die Briefwahlunterlagen werden wieder automatisch an jeden Wahlberechtigten zusammen mit den Wahlunterlagen zugesandt. In unserer Kirchengemeinde sind insgesamt neun Kirchengemeinderäte zu wählen.
Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchengemeinderäte einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 10. Oktober, 18.00 Uhr beim Evangelischen Pfarramt in Gingen, Pfarrstraße 8, einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet werden.
Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, unsere Kirche verantwortlich mitzutragen.

Anhang
Tag des offenen Denkmals
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
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Ausgabe 36/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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