Gemeinderat

Deutlich unter dem Landesschnitt: Meßstetten gibt nur etwa die Hälfte der Bestattungskosten an die Bürger weiter

Der Gemeinderat Meßstetten hat in seiner Sitzung am 4. Juli einstimmig eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Neben zwei Ergänzungen liegen...

Der Gemeinderat Meßstetten hat in seiner Sitzung am 4. Juli einstimmig eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Neben zwei Ergänzungen liegen dieser vor allem das abgewandelte Gebührenverzeichnis zu Grunde, welches das Gremium schon in seiner Mai-Sitzung anpasste. Hier wagte man sich an ein sensibles Thema …

„Sterben ist nicht billig“, sagt der Schwabe so schön. Wie recht er damit hat, zeigt eindrucksvoll der Blick auf die Kosten und Gebührensätze, die bei einer Beerdigung allein schon für kommunale Dienste und Leistungen anfallen. Dabei verlangen die meisten baden-württembergischen Städte und Gemeinden im Bestattungswesen viel weniger Geld als sie müssten, wollten sie auch nur annähernd eine Kostendeckung erreichen. So auch Meßstetten, wo über Jahre hinweg der durchschnittliche Kostendeckungsgrad gerade einmal bei etwas über 40 Prozent lag. Nicht von ungefähr hat der Gemeinderat deshalb schon vor Jahren eine Kostendeckung von 50 bis 60 Prozent ins Visier genommen. Einen weiteren Schritt in diese Richtung hat das Gremium nun in seiner Mai-Sitzung 2025 gemacht, als es einstimmig die Gebühren anhob.

Es gibt wohl kaum eine komplexere Berechnung von Kostensätzen als jenen beim Bestattungswesen. „Kosten geteilt durch Menge“, wie es noch vereinfacht gesagt beim Wasser möglich ist, geht überhaupt nicht. Auf sage und schreibe über 60 Seiten ist die Gebührenkalkulation des beauftragten Büros „Heyder + Partner“ dargestellt, die in enger Abstimmung mit der städtischen Kämmerei erfolgte. Und der Laie kann sich kaum vorstellen, welche Faktoren hier alle mit einfließen: Von der Friedhofsunterhaltung und Herstellung von Urnenkammern über die Grabherstellung und Aufbahrung bis zur Bestattung und Rasengräberpflege. Bürgermeister Frank Schroft sprach von einem „heißen Thema“. Verständlich, nur Weniges berührt Menschen derart tief wie der Abschied von einem lieben Menschen. Zur Trauer kommen obendrauf noch satte Kosten für die Beisetzung – seien es die Bestatter- und Floristenrechnungen oder die kommunalen Gebühren.

Trotzdem muss die Stadt ihre Kosten, sei es auch nur teilweise, weitergeben. Da waren und sind sich auch die Gemeinderäte unisono einig. Meßstetten schulterte im Mittel bislang 58 Prozent davon. Seit der letzten Kalkulation im Jahre 2021 liegt nämlich der durchschnittliche Kostendeckungsgrad bei 42 Prozent. Mit diesem Wert rangiert Meßstetten deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen. Laut einer Umfrage stellen baden-württembergische Städte in der Größenordnung 10.000 bis 25.000 Einwohner rund 60 Prozent ihrer Bestattungskosten den Bürgern in Rechnung. Schon vor vier Jahren visierte der Meßstetter Gemeinderat deshalb einen Kostendeckungsgrad von 50 bis 60 Prozent an.

Diesem Ziel näherte sich der Gemeinderat in seiner Mai-Sitzung, als er – wie eingangs bereits erwähnt – einstimmig die Gebühren erhöhte. Bei den einzelnen Sätzen macht sich das im Durchschnitt mit einer Erhöhung von 20 Prozent bemerkbar. Das wiederum entspricht Mehreinnahmen von circa 25.000 Euro im Jahr (basierend auf Erfahrungswerten). Der Kostendeckungsgrad für die Stadt Meßstetten liegt damit nun bei circa 51 Prozent und ist somit noch immer deutlich unter dem Landesdurchschnitt.

Im Rahmen der öffentlichen Diskussion kam aus der Mitte des Gemeinderats der Antrag, die Kosten für eine Sarg-Aufbahrung nicht von jetzt 275 auf künftig 485 Euro zu erhöhen, sondern bei 300 Euro festzusetzen, dafür aber im Gegenzug die Grabnutzungsgebühren jeweils um zusätzliche 10 Euro zu verteuern. Bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung wurde dieser Vorschlag aber abgelehnt. Das Gremium nahm daraufhin im Mai den Verwaltungsvorschlag einstimmig an. Vergangenen Freitag nun wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung dieses aktualisierte Gebührenverzeichnis mit der dafür notwendigen „Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung“ einstimmig beschlossen.

Zwei weiteren Ergänzungen in der Friedhofssatzung vom 4. Juli 2025 stimmte das Gremium ebenfalls einstimmig zu. So sind künftig Grabstätten in Form von Urnenbaumreihengräbern und Urnenbaumwahlgräbern möglich. Ein solches Grabfeld wird zunächst auf dem Friedhof in Meßstetten angelegt. Ob die Ortsteile nachziehen, darüber beraten die örtlichen Gremien. Welche Verstorbenen auf Meßstetter Friedhöfen beerdigt werden dürfen, das ist u.a. in Paragraf 2 der Friedhofssatzung geregelt. Üblicherweise sind das Meßstetter Gemeindeeinwohner oder ehemalige. Aufgrund von Praxisfällen sollen hier nun in besonderen Härtefällen Ausnahmen von den Regelungen möglich sein.

Die neue Friedhofssatzung (beachten Sie hierzu auch unsere Veröffentlichung unter „Amtliche Bekanntmachungen“) tritt voraussichtlich am 14. Juli 2025 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten für Sterbefälle die neuen Gebühren.

(VB)

Erscheinung
Aktuell – Amtsblatt der Stadt Meßstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Stadt Meßstetten
10.07.2025
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