Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen der Gruppe der Versicherten- und der Gruppe der Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter.
Den Vorstandsvorsitz übernimmt zum 1. Oktober Kai Burmeister. Der gebürtige Norddeutsche vertritt bei der DRV BW die Interessen der Versicherten.
„Eine starke gesetzliche Rentenversicherung braucht eine selbstbewusste Selbstverwaltung. Ich freue mich darauf, den Vorstand in den nächsten zwölf Monaten zu führen. Unser regionaler Fokus richtet sich auch darauf, noch mehr Beschäftigte für Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen zu gewinnen. Denn die guten Angebote der DRV Baden-Württemberg bieten ortsnah alles, was es braucht, damit Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer möglichst lange am Erwerbsleben teilnehmen können“, sagt Burmeister.
Mit Blick nach Berlin mahnt Burmeister, dass eine starke gesetzliche Rentenversicherung nicht durch bundespolitische Entscheidungen geschwächt werden dürfe, indem man sich immer öfter an deren Finanzmittel bediene und große Beträge in versicherungsfremde Leistungen abfließen lässt.
Hauptberuflich ist Kai Burmeister Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg. Als Vertreter der Versicherten löst er turnusmäßig die Vertreterin der Arbeitgeberseite Karoline Bauer ab, die damit in die Position der Stellvertreterin wechselt.
Wechsel an der Spitze der Vertreterversammlung
Auch in der Vertreterversammlung der DRV BW wechselt der Vorsitz: Hier steht ab Oktober Hans-Michael Diwisch an der Spitze. Der langjährige Personalleiter eines internationalen mittelständischen Unternehmens der Kfz-Zulieferindustrie vertritt die Arbeitgeberseite und übernimmt den Vorsitz von Uwe Hildebrandt, der ebenfalls auf die Position des Stellvertreters wechselt.
„Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ist mir sehr wichtig. Mit Blick auf die Demographie in der Gesellschaft braucht die Wirtschaft im Land starke Partner. Der Schlüssel liegt neben der internationalen Fachkräftesuche durch THE LÄND in Baden-Württemberg vor allem darin, die Menschen möglichst lange gesund im Unternehmen zu halten“, sagt Diwisch.
Auch Diwisch mahnt, dass die gesamtstaatliche Verantwortung der gesetzlichen Rentenversicherung Grenzen habe. Die Rentenversicherung erbringe inzwischen zu hohe Leistungen, denen keine vorherige Beitragszahlung zugrunde liegt.
Das Prinzip der Selbstverwaltung
Die DRV BW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung arbeitet. Versicherte, Rentner und Arbeitgeber haben über ihre gewählten Repräsentanten in der Vertreterversammlung und im Vorstand ein maßgebliches Mitspracherecht und gestalten die Arbeit des Rentenversicherungsträgers gemeinsam. Sie entscheiden mit, wofür Sozialversicherungsbeiträge verwendet werden. Sie treffen grundlegende Entscheidungen in den Bereichen Rehabilitation, Finanzen, Organisation, Personal und Bau. Der Vorstand der DRV BW besteht aus je acht Versicherten- und Arbeitgebervertreterinnen und -vertretern. Er entscheidet unter anderem über Personal- und Vermögensangelegenheiten, kostenintensive Baumaßnahmen und Investitionen sowie über Grundsätze der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Der Vertreterversammlung gehören als oberstes Selbstverwaltungsorgan je 15 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Sie beschließt unter anderem die Satzung, wählt die Mitglieder des Vorstands, verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt auf Vorschlag des Vorstands die Mitglieder der Geschäftsführung.