Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Viele Menschen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Altersrente beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen.
Um die Rente rechtzeitig zu beantragen und nahtlos in den Ruhestand übergehen zu können, empfiehlt es sich, den Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.
Folgende Informationen brauchen Versicherte für ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):
Informationen zu den verschiedenen Altersrenten (Anspruchsvoraussetzungen, Rentenbeginn, Abschläge) finden Versicherte in ihrer letzten Rentenauskunft.
Der Antrag auf Versichertenrente (R0100) kann bequem online über die DRV
Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 gestellt werden.
Ja. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Den Antrag auf Kontenklärung (V0100) können Sie digital stellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0100
Einen guten ersten Überblick über Rentenbeginn, -höhe oder Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten die Online-Rechner der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/onlinerechner
Zudem können sich Versicherte vorab in ihrer Kommune über die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater oder in den Beratungsstellen der DRV BW informieren. Details dazu unter www.drv-bw.de/kontakt
Die DRV ist für die Berechnung der Rente zuständig. Sie ermittelt die Höhe der individuellen Altersrente und verschickt jährlich eine Renteninformation an ihre Versicherten. Diese enthält die wichtigsten Informationen zu den individuellen Rentenansprüchen bereit, die sich aus der jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiografie ergeben.
Übrigens: Das Finanzamt erhält automatisch die Daten zu Beginn und Rentenhöhe. Denn ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Genauere Auskünfte geben Finanzbehörden, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Ihr Rentenantrag: So geht's“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag
„Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-altersrente-hinzuverdienst
„Kontenklärung: Fragen und Antworten“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-kontenklaerung
„Versicherte und Rentner Info zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-steuerrecht