Nussbaum-Logo
NUSSBAUM+
Soziales

Deutsche Rentenversicherung meldet Daten automatisch ans Finanzamt

Haben Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtige Einkünfte, die insgesamt über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen, müssen sie eine Steuererklärung...

Haben Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtige Einkünfte, die insgesamt über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben.

Eingerechnet werden neben der gesetzlichen Altersrente auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Der Grundfreibetrag lag im Jahr 2025 für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro.

Grundsätzlich übermittelt die DRV die Daten zu den Rentenbezügen und bestimmten Altersvorsorgeaufwendungen automatisch an das zuständige Finanzamt. Dadurch ist es meist nicht mehr nötig, die Werte von Hand in die Papierformulare einzutragen.

Wann muss man doch die Werte eintragen?

Wer die Steuererklärung jedoch im Elster-Portal erstellt oder eine kommerzielle elektronische Steuersoftware verwendet, muss die Rentendaten dort in der Regel selbst eintragen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Steuerpflichtige das Ergebnis der Berechnung vorab anzeigen lassen möchten. Dann können sie bei der DRV die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anfordern. Sie enthält neben den steuerrechtlich relevanten Beträgen auch Hinweise, in welche Zeilen der Steuerformulare – etwa der „Anlage R“ – diese einzutragen sind.

Die DRV verschickt diese Bescheinigung nur, wenn sie einmal angefordert wurde. Das ist auf dieser Webseite möglich: www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Rentnerinnen und Rentner erhalten diese anschließend in gedruckter Form per Post. In den Folgejahren versendet die DRV das Schreiben dann automatisch. Wie die DRV mitteilt, wird es in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugestellt.

Der VdK-Ortsverband Rheinsheim bietet monatliche Sprechstunden an

Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.

Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr

Die nächste Sprechstunde findet am 13. April 2026 statt.

Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.

Allen Mitgliedern, die im April ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!

Ihr VdK-Team Ortsverband Rheinsheim

(Helga Lang)

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2026
von Sozialverband VdK
25.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Philippsburg
Kategorien
Panorama
Soziales