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Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Während...

Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit.

Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialversicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte.

Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können.

Information und Beratung
Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwilligendienste und Rente“, sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2024

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Panorama
von Stadtverwaltung Geisingen
24.07.2024
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