In der letzten Sitzung des ABTU wurde die Barrierefreiheit des Stadtfriedhofs beraten. Aus Sicht der ULP verlief die Debatte stellenweise nicht nachvollziehbar. Unsere direkten Vorredner vertraten die Auffassung, dass die Begehung des Friedhofs durch Menschen mit einem Handicap „immer schon funktioniert“ habe. Wenn jemand im Rollstuhl an einer Beerdigung teilnehmen wollte, habe man der Person eben geholfen. Und wer den Friedhof aufsuchen möchte, könne ja jemanden um Hilfe fragen.
Diese Haltung erstaunte uns sehr. Aus Sicht der ULP sollte jeder Mensch, unabhängig von seiner körperlichen Verfassung, die Möglichkeit haben, den Stadtfriedhof selbstständig zu betreten und zu besuchen. Trauer ist etwas sehr Persönliches und höchst Individuelles. Wer sind wir, Menschen durch bauliche Einschränkungen zusätzlich zu beschränken?
Der Friedhof ist ein Ort der Erinnerung, des Abschiednehmens und der stillen Begegnung. Gerade dort muss es selbstverständlich sein, dass niemand auf fremde Hilfe angewiesen ist, wenn er einen geliebten Menschen besuchen möchte.
Barrierefreiheit sollte heutzutage ein zentrales Anliegen sein, nicht nur für Menschen mit Rollstuhl, sondern auch für ältere Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Gehhilfen oder Eltern mit Kinderwagen, die ihre Angehörigen besuchen möchten.
Bemerkenswert war, dass in der Diskussion lediglich die OGL unsere Sichtweise teilte. Die ULP setzt sich dafür ein, dass unser Stadtfriedhof so gestaltet sein soll, dass jede und jeder ihn jederzeit würdevoll, respektvoll und eigenständig betreten kann, ohne in die Gefahr zu kommen, sich zu verletzen oder auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.