Die Bußgeld- und Ortspolizeibehörde appelliert an alle Hundehalter zur Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde

Im Zusammenhang mit wiederholten Verstößen macht die Stadt Göppingen die Hundehalter nochmals auf die geltende Leinenpflicht aufmerksam. Gemäß...
Lageplan Oberholz
Foto: Stadt Göppingen

Im Zusammenhang mit wiederholten Verstößen macht die Stadt Göppingen die Hundehalter nochmals auf die geltende Leinenpflicht aufmerksam.

Gemäß § 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen gilt die Leinenpflicht

  • im Naherholungsgebiet Oberholz und in den Waldgebieten Öde und Eichert sowie die jeweils angrenzenden Straßen und Wege
  • in Grünanlagen, Baumreihen entlang öffentlicher Straßen, allgemein zugänglichen Spielplätzen sowie auf Fest- und Sportplätzen
  • an Bushaltestellen, auf allgemein zugänglichen Schulhöfen, auf Märkten, Straßenfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen
  • in Fußgängerzonen und Fußgängerunterführungen sowie auf Geh- und Radwegen
  • auf allen öffentlichen Verkehrsflächen innerorts

Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung dieser Regelung verstärkt. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht droht ein Bußgeld.

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von Bezirksamt BartenbachBezirksamt Bartenbach
29.09.2025
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