Im Zusammenhang mit wiederholten Verstößen gegen die Leinenpflicht macht die Stadt Göppingen die Hundehalter nochmals auf diese aufmerksam.
Gemäß § 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen gilt die Leinenpflicht:
Der Gemeindevollzugsdienst wird in nächster Zeit die Einhaltung dieser Regelung verstärkt kontrollieren. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht droht ein Bußgeld.