Im Zusammenhang mit wiederholten Verstößen macht die Stadt Göppingen die Hundehalter nochmals auf die geltende Leinenpflicht aufmerksam.
Gemäß § 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen gilt die Leinenpflicht
- im Naherholungsgebiet Oberholz und in den Waldgebieten Öde und Eichert sowie die jeweils angrenzenden Straßen und Wege
- in Grünanlagen, Baumreihen entlang öffentlicher Straßen, allgemein zugänglichen Spielplätzen sowie auf Fest- und Sportplätzen
- an Bushaltestellen, auf allgemein zugänglichen Schulhöfen, auf Märkten, Straßenfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen
- in Fußgängerzonen und Fußgängerunterführungen sowie auf Geh- und Radwegen
- auf allen öffentlichen Verkehrsflächen innerorts
Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung dieser Regelung verstärkt. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht droht ein Bußgeld.