Im Zusammenhang mit wiederholten Verstößen macht die Stadt Göppingen die Hundehalter nochmals auf die geltende Leinenpflicht aufmerksam.
Gemäß § 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen gilt die Leinenpflicht
Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung dieser Regelung verstärkt. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht droht ein Bußgeld.