Bei der Kalkulation unserer allgemeinen Preise fließen Belastungen ein, die wir weder mittelbar noch unmittelbar beeinflussen können. Aktuell ist die Energieversorgung großen Änderungen unterworfen, was sich insbesondere in den Netznutzungsentgelten sowie den Steuern, Abgaben und Umlagen widerspiegelt. Steigen die Netznutzungsentgelte sowie die Steuern, Abgaben und Umlagen, sind wir nach § 5a Abs. 1 Satz 1 StromGVV dazu berechtigt, unseren Grundversorgungstarif neu zu ermitteln. Steigen die Belastungen insgesamt und können wir die Steigerung nicht durch andere sinkende Kosten auffangen, sind wir berechtigt, die gestiegenen Kosten weiterzugeben. Dies führt dazu, dass wir die monatliche Grundgebühr in unserem Grundversorgungstarif „Gewerbe Komfort (GV) ZT“ zum 1. Januar 2025 um 2,16 Euro (brutto) erhöhen müssen. Ihr Verbrauchspreis bleibt konstant.