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Die Erhöhung der Grundsteuer ist rechtskonform – Widersprüche werden abgelehnt

Rund 400 Widersprüche gegen die nachträgliche Erhöhung der Grundsteuer sind in den vergangenen Tagen bei der Stadtverwaltung Tübingen eingegangen....

Rund 400 Widersprüche gegen die nachträgliche Erhöhung der Grundsteuer sind in den vergangenen Tagen bei der Stadtverwaltung Tübingen eingegangen. Der Verein Haus und Grund hatte dies seinen Mitgliedern geraten, weil er davon ausgeht, dass der Satzungsbeschluss nicht rechtskonform veröffentlicht wurde. Zu Unrecht, wie Oberbürgermeister Boris Palmer betont. Er empfiehlt, die Widersprüche zurückzuziehen.

Der Tübinger Gemeinderat hat im Juni dieses Jahres beschlossen, die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025 zu erhöhen. Wie es für sogenannte Satzungsbeschlüsse rechtlich vorgeschrieben ist, wurde die Änderungssatzung gemäß der Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung als öffentliche Bekanntmachung auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/bekanntmachungen für die Dauer von einem Monat veröffentlicht und ist damit rechtlich gültig. Der komplette Satzungstext „Satzung über die Erhebung der Grundsteuer A und B“ ist abrufbar unter www.tuebingen.de/ortsrecht.

„Wir beklagen uns zu Recht über Bürokratie. Wir Bürger müssen dann aber auch aufhören, die Verwaltung sinnlos zu beschäftigen. 400 offenkundig unbegründete Widersprüche wegen einer offenkundig falschen Behauptung des Hausbesitzervereins zu bearbeiten, ist für alle anderen Bürger und die Mitarbeiter eine Zumutung. Daher werden wir für diese Bescheide die höchstmögliche Gebühr erheben. Ich hoffe zur Vermeidung von Aufwand und Kosten, dass die Einwände rasch zurückgezogen werden und erwarte von Haus und Grund, dass der Verein den falschen Rat an seine Mitglieder zurücknimmt“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.

Es wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche per einfacher E-Mail nicht möglich sind, weil dies von Rechtswegen ausgeschlossen ist. Diese werden automatisch abgelehnt. Neben der Erhöhung der Grundsteuer hatte der Gemeinderat auch eine rückwirkende Erhöhung der Gewerbesteuer beschlossen. Durch die Steuererhöhungen werden Mehreinnahmen von rund 7,6 Millionen Euro erzielt. Das Geld wird benötigt, um das Haushaltsloch zu stopfen, das sich aufgrund prognostizierter Einnahmerückgänge bei der Gewerbe- und Grundsteuer aufgetan hatte.

www.tuebingen.de/grundsteuer

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Pfrondorfer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2025
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