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Die FDP Dossenheim wird öffentlich an den Pranger gestellt!

Unglaublich – aber wahr! Der Verein „Wir stehen für 150 % Ökostrom in Dossenheim“ unterstellt am 11. Juli 2025 (GN Nr. 28, S. 41) der FDP Dossenheim,...

Unglaublich – aber wahr! Der Verein „Wir stehen für 150 % Ökostrom in Dossenheim“ unterstellt am 11. Juli 2025 (GN Nr. 28, S. 41) der FDP Dossenheim, dass sie eine Falschaussage getroffen hätte. Dies ist definitiv nicht der Fall! Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, wie vonseiten der FDP Dossenheim beschrieben, wurde am 10. Juli mit Stimmen der CDU und SPD-Fraktion aus dem Bundestag beschlossen (Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode - Drucksache 21/797).

Auszug aus unserem Bericht vom 4. Juli mit eingearbeiteter Korrektur zur Beschlussfassung: „Am 27. Juni 2025 wurde von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes … zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes … zur 1. Lesung eingebracht. In Artikel 4 wird der § 6 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land um § 6b ergänzt. Dort werden weitere Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land beschrieben: Es ist „… keine Umweltverträglichkeitsprüfung; … keine Prüfung in Bezug auf Natura 2000-Gebiete; … keine artenschutzrechtliche Prüfung sowie … keine der dort benannten Bewirtschaftungsziele (§ 27 Wasserhaushaltsgesetz)“ mehr durchzuführen. Die Überprüfung wird auf Grundlage vorhandener Daten von der Zulassungsbehörde innerhalb von maximal 45 Tagen durchgeführt. Sind jedoch keine Daten vorhanden, auf deren Grundlage Maßnahmen angeordnet werden können, hat der Betreiber der Anlage eine Zahlung in Geld zu leisten.“

Der Bundestag hat entschieden: Verfahren werden beschleunigt

Es wird Bürokratie abgebaut! An dieser Stelle geschieht es jedoch auf Kosten des Natur- und Umweltschutzes. Schon in § 6 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land wird in Absatz (2) beschrieben, dass für Genehmigungsverfahren, die bis zum 30. Juni 2025 gestellt wurden, nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wenn bei Ausweisung des Windenergiegebiets eine Umweltprüfung nach § 8 des Raumordnungsgesetzes oder nach § 2 (4) des Baugesetzes durchgeführt worden ist.

In § 6b, der jetzt eingeschoben wird, steht in Absatz (1): „Im jeweiligen Zulassungsverfahren sind die Erleichterungen der Absätze 2 bis 7 (wie oben schon näher erläutert) anzuwenden, wenn in einem Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land die Errichtung und der Betrieb … beantragt wird.“ Daraus folgt für neu zu errichtende Windkraftanlagen, dass nur noch eine strategische Überprüfung der Umwelt von der Zulassungsbehörde stattfindet. Diese wird auf Grundlage vorhandener Daten durchgeführt (§ 6b (3)). Und unter § 6b (7) steht: „Wenn … keine Daten nach Absatz 3 Satz 1 vorhanden sind, …, hat der Betreiber der Anlage eine Zahlung in Geld zu leisten.“ Somit liegt eine korrekte Darstellung der FDP Dossenheim vor!

Nun stellt sich jetzt die Frage, warum ein Verein im Amtsblatt der Gemeinde Dossenheim sich so äußern darf, dass er mit falschen Tatsachen eine Partei diskreditieren kann.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass ebenfalls das Baugesetzbuch entsprechend geändert wurde. Diese Änderung hätte einen gravierenden Einfluss auf unseren Wald vor Ort, wenn das Gebiet um den Weißen Stein als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen wird. Der § 249 c Baugesetzbuch: „Werden im Flächennutzungsplan Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes dargestellt, sind diese vorbehaltlich des Absatzes 2 zugleich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land darzustellen.“ Mit anderen Worten erklärt: Zurzeit befindet sich das Gebiet um den Weißen Stein und Hohen Nistler in der Offenlage und wird nach Abschluss der Auswertung der Einwendungen unter Umständen als Vorranggebiet ausgewiesen. Damit wäre es sofort ein Beschleunigungsgebiet!

Das würde heißen, wenn keine ausreichenden Daten hinsichtlich schützenswerter Arten oder anderer Auswirkungen auf die Umwelt vorliegen würden, erfolgt keine Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern eine Zahlung des Investors in Form von Geld! Das ist die aktuelle gesetzliche Grundlage, vorgetragen von Hendrik Tzschaschel, FDP-Gemeinderat, am 14. Juli 2025 im Schriesheimer Rathaus bei der letzten Sitzung des Energiedialogs, dem Dossenheimer und Schriesheimer Gemeinderäte aller Fraktionen sowie die beiden Bürgermeister mit ihren Bauamtsleitern angehören.

Der Odenwald als Erholungsraum muss erhalten bleiben

Die FDP Dossenheim steht weiterhin zu ihrer Aussage: Der Natur- und Umweltschutz wird brutal ausgehebelt. Es spielt somit keine Rolle mehr, ob in schützenswerten Landschaften – hier insbesondere der Odenwald, Raum für die Bewohnerinnen und Bewohner Dossenheims und der Metropolregion, sich zu erholen – Windkraftanlagen hochgezogen werden. Ein möglicher Investor muss weder eine artenschutzrechtliche Prüfung noch eine Umweltprüfung durchführen. Sondern nach Einreichung der Unterlagen muss die Zulassungsbehörde nach spätestens 45 Tagen die Überprüfung abgeschlossen haben § 6b (4).

Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, den Dossenheimer Wald und die darin lebende Tierwelt zu schützen.

(Tzschaschel)

Erscheinung
Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von FDP
24.07.2025
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