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Die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen informiert:

Anmeldung: Forstbetriebe und Steuer im Kalamitätsfall Am 25.06.2025 bietet die FBG einen Workshop zum Thema Steuer für Forstbetriebe im Kalamitätsfall...

Anmeldung: Forstbetriebe und Steuer im Kalamitätsfall

Am 25.06.2025 bietet die FBG einen Workshop zum Thema Steuer für Forstbetriebe im Kalamitätsfall an. Aktuell sind durch Borkenkäferbefall viele Waldbesitzende betroffen. Wir konnten dafür einen Referenten von der Oberfinanzdirektion gewinnen.

Der Workshop beginnt um 18.30 Uhr und findet im Foyer der Eltahalle in Wurmlingen statt. Um Anmeldung wird gebeten: Entweder über www.fbg-landkreis-tuttlingen.de oder telefonisch (07461/926-1200).

Borkenkäfer fliegt!

Der erste Schwärmflug des Buchdruckers ist mittlerweile in allen Höhenlagen des Landkreises erfolgt, in südlichen und tieferen Lagen etwas früher als auf den Höhenlagen des Heubergs. Damit einhergehen muss nun eine regelmäßig zweiwöchentliche Kontrolle der Wälder, vor allem entlang von bisherigen Befallstellen.

Woran können frisch befallene Fichten erkannt werden? Meist bohren sich die ersten Käfer im mittleren und dann im unteren Stammteil ein. Beim Einbohren erzeugen sie braunes Bohrmehl. Dieses Bohrmehl fällt am Stamm entlang hinunter und sammelt sich in den Rindenschuppen des Baumes, in Spinnweben oder im Moos. Manchmal sind auch Harztröpfchen oder Harzbahnen an der Einbohrstelle zu sehen, später Spechthiebe.

Wichtig: Befallene und bebrütete Stämme müssen entseucht werden! Entseuchung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Durch Verbringen der Stämme aus dem Wald oder chemische Schutzbehandlung der Polter, beides muss geschehen, bevor sich die Käfer aus den Brutbildern ausbohren. Sind die Käfer noch im weißen Stadium, können Stämme auch entrindet werden. Werden die befallenen Bäume nur gefällt oder auch nicht gerückt, bohrt sich die unheilvolle Brut aus und befällt weitere Bäume!

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Tuttlingen)
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Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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