Aus den Rathäusern

Die Friedhofsverwaltung bittet um Ihre Mithilfe

Die Stelenanlagen/Urnengemeinschaftsgräber/Kolumbarium sowie das Erd-Rasengrab soll in würdiger Form erhalten bleiben. Deshalb sind wir, um zukünftig...

Die Stelenanlagen/Urnengemeinschaftsgräber/Kolumbarium sowie das Erd-Rasengrab soll in würdiger Form erhalten bleiben. Deshalb sind wir, um zukünftig Unmut zu vermeiden, auf Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis angewiesen.

Es ist den Angehörigen anlässlich der Beisetzung gestattet, einen letzten Blumengruß am Fuße der jeweilig ausgewählten Grabart (siehe oben) abzulegen. Dieser muss nach zwei Wochen entferntwerden.

Außerdem steht es den Angehörigen selbstverständlich frei, entsprechend der ihnen bekannten Auflagen, an kirchlichen oder persönlichen Gedenktagen, Blumen, Grablichter oder andere Grabgaben ander eigens dafür geschaffenen und gekennzeichneten Stelle abzulegen bzw. abzustellen. Bei den Stelenanlagen besteht diese Möglichkeit nicht!

Niedergelegte Gegenstände, direkt an Ihrem persönlichen Grabplatz, werden ab sofort von unseren Mitarbeitern komplett abgeräumt. Ihre Grabgaben (Blumenschalen/Grabgegenstände etc.) werden 1 Woche auf dem Vorplatz der jeweiligen Aussegnungshalle abgestellt und können dort vor dem Entsorgen der Gemeindemitarbeiter abgeholt werden.

Wir bitten um Beachtung!

Erscheinung
Amtsblatt Waldbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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