Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen – Standfestigkeit der Grabmale
Die Gemeinde ist als Betreiber des Friedhofes für die Verkehrssicherheit auf dem Friedhofsgelände verantwortlich. Dazu gehört neben einem sicheren Zustand der Wege, der baulichen Anlagen und der Bäume auch die Prüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf den Grabfeldern.
Durch regelmäßige Kontrollen nach der Frostperiode muss die Gemeinde sicherstellen, dass Personen, die sich auf dem Friedhof aufhalten, durch umstürzende Grabsteine nicht verletzt werden können. Gefährdet sind insbesondere ältere Menschen oder Kinder, die sich an den Grabsteinen festhalten.
Selbstverständlich ist zunächst der Grabnutzungsberechtigte für den verkehrssicheren Zustand des Grabmales und des Grabzubehörs zuständig und haftet somit auch für Unfälle oder entstehende Schäden.
Gerne möchten wir hiermit den Nutzungsberechtigten die Gelegenheit geben, vorab selbst die Standfestigkeit zu überprüfen und ggf. das Grabmal durch den Steinmetz wieder fest verankern zu lassen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Da die Gemeinde als Träger die Verkehrssicherheit der Friedhöfe überwachen muss, wird in der nächsten Zeit die Standfestigkeit der Grabmale durch die Druckprobe mit einem geeichten Messgerät überprüft. Sollte es sich ergeben, dass ein Grabstein dem vorgeschriebenen Prüfdruck nicht standhält, wird der Nutzungsberechtigte vom Friedhofsamt angeschrieben, um das Grabmal durch einen Fachmann wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand bringen zu lassen. Bei fehlender Standsicherheit muss sofort Abhilfe geschaffen werden, da auch geringfügige Lockerungserscheinungen durch weitere Einflüsse wie Witterung und Setzungen zur akuten Gefahr werden können.