Aktuell wurde uns bekannt, dass Blumen und Kerzen von den Gräbern entwendet wurden.
Aktuell wird vermehrt beobachtet, dass auf dem Friedhof Odenheim Mitbürger ihren privaten Gartenabraum in den Grünabfallcontainern sowie privaten Restmüll in den Restmüllbehältern entsorgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nach der geltenden Friedhofssatzung nicht gestattet ist, Gartenabraum oder Abfälle mitzubringen und in den Müllbehältern und Grünabfallcontainern zu entsorgen.
Die Friedhofsverwaltung appelliert an die Bevölkerung um Einhaltung der Friedhofssatzung und bittet bei Beobachtungen von Verstößen, dies der Friedhofsverwaltung Odenheim umgehend zu melden. Die Nichteinhaltung der geltenden Friedhofssatzung ist eine Ordnungswidrigkeit, deren Ahndung eine Geldbuße nach sich ziehen kann.
Im Bereich der Urnengräber am Baum mit erhabenem Grabmal, bei Urnenwahlgräbern in Rasenflächen und vor den Urnenkammern ist die Ablage und das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen etc. nicht erlaubt.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Stadt Östringen
Friedhofsverwaltung Odenheim