Stadtverwaltung Blumberg
78176 Blumberg
Dies und das

Die Friedhofsverwaltung weist aus gegebenem Anlass auf folgende Regeln hin:

Tiere Es ist nicht gestattet, Hunde auf Friedhöfe mitzunehmen (ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde). Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass...

Tiere

Es ist nicht gestattet, Hunde auf Friedhöfe mitzunehmen (ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde).

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das gezielte Anfüttern von Wildtieren auf den Friedhöfen ausdrücklich verboten ist.

Aufgrund der nahegelegenen Wälder kommt es vermehrt zu Wildwechsel (Rehe und Füchse) auf den Friedhöfen. Diese dürfen nicht zusätzlich durch ausgelegtes Futter angelockt werden.

Müllentsorgung

Haushaltsmüll sowie Grünschnitt aus privaten Anlagen sind nicht auf dem Friedhof zu entsorgen. Der Grünschnitt-Container steht ausschließlich für den Grünschnitt der Gräber und der Friedhofsanlagen zur Verfügung. Auf eine richtige Mülltrennung ist jederzeit zu achten.

Ablagerungen hinter den Grabmalen

Hinter den Grabmalen liegende Gegenstände wie Harken, Gießkannen oder Grabschmuck werden durch städtische Angestellte entfernt. Die Gegenstände stören die Pflegearbeiten.

Um dringende Beachtung der Hinweise wird gebeten.

Erscheinung
Blumberg Aktuell – Amtsblatt der Stadt Blumberg mit Randen und den Stadtteilen
Ausgabe 49/2024

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Panorama
von Stadt Blumberg
05.12.2024
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