Am Donnerstag, 4. Juni 2026, um 18 Uhr beginnt im Internet die Online-Fundsachenversteigerung.
Die zur Versteigerung stehenden Fundsachen können sie derzeit im Internet entweder über www.wendlingen.de oder www.sonderauktionen.net begutachten.
Und so funktioniert's:
Bei der Online-Auktion fallen die Artikelpreise im Angebotszeitraum in regelmäßigen Abständen von einem hohen Startpreis bis zu einem niedrigen Endpreis.
Sie können jederzeit zuschlagen und den Artikel kaufen. Warten Sie so lange, bis Ihnen der aktuelle Preis gefällt oder setzen Sie Ihren Wunschpreis als Gebot und Sie erhalten automatisch den Zuschlag, wenn der aktuelle Preis Ihren Wunschpreis (Gebot) erreicht.
Aber aufgepasst, dass Ihnen kein anderer Bieter Ihren Wunschartikel wegen ein paar Cent kurz vorher vor der Nase wegschnappt!
Zur Versteigerung kommen bei dieser Auktion Gegenstände, die sich seit der letzten Online-Versteigerung im Jahr 2023 im Fundus der Stadt Wendlingen am Neckar angesammelt haben.
Hier noch ein paar allgemeine Hinweise:
Die Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten.
Sie wurden weder auf Beschädigungen noch auf andere Merkmale überprüft. Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität. Besondere Angaben, die im Onlineangebot zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich. Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot! Angebotene Fundräder wurden nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig! Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.
Ein Umtausch oder ein Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich.
Hatten Sie dann das Glück und haben Sie eine Fundsache ersteigert, dann können Sie die sperrigen Artikel (Fahrräder etc.) am Mittwoch, 17. Juni von 14 bis 18 Uhr und am 24. Juni von 14 bis 18 Uhr gegen vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 07024 943-0 oder buergerbuero@wendlingen.de und Vorlage der Bestätigungsmail in der Tiefgarage der Stadt Wendlingen am Neckar gegen Barbezahlung der Ersteigerungsgebühr abholen. Ersteigerte Artikel, bei denen Versandkosten eingetragen wurden (Schmuck, Handys etc.) werden direkt gegen Vorabüberweisung von der Firma GMS aus Schüttorf versendet.
Die Stadt und das Bürgerbüro wünschen allen Mitbietern viel Erfolg!