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Die Gemeinde gewährt wieder die Aufpreisförderung für Albershäuser Streuobst

Sie erhalten 3,50€/Doppelzentner bzw. 3,5 ct/kg Äpfel bzw. Birnen, wenn das Obst abgegeben wird: Getränke Hermann , Cosima Smarsly, Schlierbacher...
Flyer Aufpreisförderung unten mit liegenden Äpfeln und an der Seite mit aufgeschnittenen Birnen.

Sie erhalten 3,50€/Doppelzentner bzw. 3,5 ct/kg Äpfel bzw. Birnen, wenn das Obst abgegeben wird:

Getränke Hermann, Cosima Smarsly, Schlierbacher Straße 37, 73095 Albershausen

  • Erhalt der Förderung vor Ort

Vester GmbH, Am Haslenbach 11, 73278 Schlierbach

Bernd Hack, Bühlweg 7, 73110 Hattenhofen

  • Erhalt der Förderung bei Abgabe des Obstes bei der Firma Vester bzw. bei Bernd Hack

Antrag an Gemeinde Albershausen mit Nachweis über Abgabe und Standort des Grundstücks, von dem das Streuobst stammt.

Die Anträge erhalten Sie

  • bei der Firma Vester,
  • bei der Firma Hack,
  • bei der Gemeinde Albershausen an der Auslage am Prospektständer im EG
  • ab nächster Woche auf unserer Homepage unter www.albershausen.de/de/gemeinde-politik/aktuelles
  • per E-Mail unter gemeinde@albershausen.de

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Obst bei einem der drei oben genannten Kooperationspartner abgegeben wurde.

Die Aufpreisförderung wird nur für Streuobst von Grundstücken gewährt, die sich auf der Albershäuser Gemarkung befinden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Förderung.

Anhang
Hinweis: Bei Abgabe an anderen Stellen erfolgt keine Förderung
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Albershausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
von Gemeinde Albershausen
29.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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