Die Gemeinde gewährt wieder die Aufpreisförderung für Albershäuser Streuobst

Sie erhalten 3,50€/Doppelzentner bzw. 3,5 ct/kg Äpfel bzw. Birnen, wenn das Obst abgegeben wird: Getränke Hermann , Cosima Smarsly, Schlierbacher...
Flyer Streuobstförderung unten liegen Äpfel an der Seite Birnen

Sie erhalten 3,50€/Doppelzentner bzw. 3,5 ct/kg Äpfel bzw. Birnen, wenn das Obst abgegeben wird:

  • Getränke Hermann, Cosima Smarsly, Schlierbacher Straße 37, 73095 Albershausen
    Erhalt der Förderung vor Ort
  • Vester GmbH, Am Haslenbach 11, 73278 Schlierbach
  • Bernd Hack, Bühlweg 7, 73110 Hattenhofen
    Erhalt der Förderung bei Abgabe des Obstes bei der Firma Vester bzw. bei Bernd Hack:

Antrag an Gemeinde Albershausen mit Nachweis über Abgabe und Standort des Grundstücks, von dem das Streuobst stammt.

Die Anträge erhalten Sie

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Obst bei einem der drei oben genannten Kooperationspartner abgegeben wurde!

Die Aufpreisförderung wird nur für Streuobst von Grundstücken gewährt, die sich auf der Albershäuser Gemarkung befinden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Förderung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Albershausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
von Gemeinde Albershausen
12.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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