Sie erhalten 3,50€/Doppelzentner bzw. 3,5 ct/kg Äpfel bzw. Birnen, wenn das Obst abgegeben wird:
Antrag an Gemeinde Albershausen mit Nachweis über Abgabe und Standort des Grundstücks, von dem das Streuobst stammt.
Die Anträge erhalten Sie
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Obst bei einem der drei oben genannten Kooperationspartner abgegeben wurde!
Die Aufpreisförderung wird nur für Streuobst von Grundstücken gewährt, die sich auf der Albershäuser Gemarkung befinden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Förderung.