zahlreiche Menschen sind auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Unterdrückung und suchen Schutz in Deutschland. Die Unterbringung von geflüchteten Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
In der Gemeinderatssitzung am 09.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Glatten über die Aufstellung von Wohncontainern für die Unterbringung von geflüchteten Menschen auf dem Gelände der ehemaligen Küferei Franz beraten. Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, dass zunächst bei den Bürgern alternative Standorte für das Aufstellen von Wohncontainern oder anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten in bereits bestehenden Gebäuden und Wohnungen abgefragt werden.
Um die vom Landkreis vorgegebene Aufnahmequote erfüllen zu können, muss die Gemeinde Glatten 37 weitere Flüchtlinge aufnehmen. Als Alternative zur Errichtung einer Containerunterkunft können die Flüchtlinge dezentral in Wohnungen im gesamten Gemeindegebiet untergebracht werden. In den kommunalen Obdachlosenunterkünften können derzeit höchstens 11 weitere Personen untergebracht werden. Um für geflüchtete und obdachlose Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, ist die Gemeinde daher auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Der Landkreis sucht kurzfristig verfügbare und bewohnbare Mietobjekte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Dies können ehemalige Hotels, Pensionen oder vergleichbare Gebäude sowie Wohnhäuser sein. An Ein- oder Zweizimmerwohnungen besteht grundsätzlich kein Interesse. Der Landkreis ist ausschließlich an Mietobjekten interessiert, ein Kauf kommt nicht in Betracht. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, mit den geflüchteten Menschen direkt ein Mietverhältnis einzugehen. Sofern die in der Wohnung lebenden Flüchtlinge noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, erhalten Sie die Mietzahlungen in diesem Fall zuverlässig direkt vom Jobcenter oder dem Landratsamt. Bitte reichen Sie Ihr Wohnraumangebot, wenn möglich, mit Grundrissen und einer Angabe über den geforderten Mietzins ein.
Für das Aufstellen einer eingeschossigen Containerunterkunft mit max. 34 Plätzen mit den Grundmaßen 30 Meter x 15 Meter wird eine ebene Gesamtfläche von mindestens 40 Meter x 25 Meter benötigt. Aufgrund der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit muss sich die Fläche im Innenbereich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) oder in einem Gebiet mit Bebauungsplan befinden. Weiter sollte ein Stromanschluss von mindestens 100 KW sowie ein Frisch- und Abwasseranschluss für mindestens ca. 30 Personen vorhanden sein, bzw. diese Anschlüsse müssen sich mit vertretbarem Aufwand herstellen lassen können. Die Fläche muss zugänglich für die Anfahrt mit 40t LKW zur Abladung der Container sein. Idealerweise sollte die Fläche selbst auch befahrbar für 40t LKW sein, wobei die Befahrbarkeit auf der Fläche auch hergestellt werden kann.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot für die Bereitstellung einer Fläche für die Errichtung von Wohncontainern mit einer Angabe über den geforderten Miet-/Pachtzins ein. Die Containerunterkunft wird im laufenden Betrieb durch Personal des Landratsamtes technisch betreut werden, die dort untergebrachten Personen durch die Soziale Betreuung des Landratsamtes begleitet werden. Die Anmietung wird zeitlich auf 2 Jahre (mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr) befristet.
Wenn Sie Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen können oder Flächen für die Errichtung eines Wohncontainers anbieten können, bitten wir bis am 09.02.2024 um eine Nachricht an: hauptverwaltung@glatten.de
Das Landratsamt Freudenstadt wird sich anschließend baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen, um in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung zu prüfen, ob der Wohnraum oder die angebotene Fläche geeignet ist.
Auf der Suche nach einer für unsere soziale Gemeinschaft in Glatten und humanitären Unterbringung für Menschen mit Schutzbedarf annehmbaren Lösung grüßt Sie herzlich
Ihr
Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister