In Baden-Württemberg gibt es eine besondere Aufgabe innerhalb der Gemeindeverwaltung, die es so nur in unserem Bundesland gibt: den Ratsschreiber. Dabei handelt es sich um von der Gemeinde zum Ratsschreiber bestellte Mitarbeitende, die bestimmte öffentliche Beglaubigungen vornehmen dürfen, direkt im Rathaus.
Diese Funktion ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Reilingen und wurde eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Vereinen einfache, unbürokratische Wege zu ermöglichen. Das Angebot wird seit Jahren sehr gut angenommen und hat sich als praktische Hilfe im Alltag bewährt. Der Ratsschreiber ist in Reilingen bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus angesiedelt und darf Unterschriften und Abschriften öffentlich beglaubigen.
In folgenden Fällen können Sie Ihre Unterschrift beim Ratsschreiber im Rathaus Reilingen beglaubigen lassen, unkompliziert und bürgernah:
Wichtig: Beglaubigt wird ausschließlich,dass die Unterschrift persönlich und vor Ort von der betreffenden Person geleistet wurde.Eine inhaltliche Prüfung oder Bestätigung des Dokuments erfolgt nicht.
Was kann nicht beglaubigt werden?
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass folgende Unterlagen nicht durch den Ratsschreiber beglaubigt werden:
Unser Hinweis für Sie:
Informieren Sie sich bitte vorab, ob Ihr Anliegen unter die genannten Beglaubigungsarten fällt. Bei Fragen zum Thema öffentliche Beglaubigung bzw. öffentliche Unterschriftbeglaubigung steht Ihnen die Grundbucheinsichtsstelle Reilingen, Frau Eckert und Frau Schneider, gerne zur Verfügung: standesamt@reilingen.de oder 06205 952 215.