Die Streuobstwiesen haben in unserer Gemeinde und ihrer Umgebung eine besondere landschaftsprägende Bedeutung. Sie sind ein typisches Merkmal unserer Kulturlandschaft. Welchen großen Wert Bäume und Streuobstwiesen für unsere Lebensbedingungen haben, ist unbestritten: Sie sorgen für Klimaausgleich, Boden- und Wasserschutz, aber auch für Arten-, Vogelschutz und die Erhaltung von Erbanlagen. Einem vielseitigen Tierleben mit über 1000 Arten wird in den Obstbaumwiesen eine Heimat geboten. Sie sind ein unersetzlicher Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Nagetiere, Schmetterlinge und Käfer.
Die Gemeinde Leutenbach fördert aus diesen Gründen weiterhin den Erhalt der Streuobstwiesen. Der Eigenanteil beträgt pro Baum 7 Euro.
Pro Besteller können maximal 15 Bäume bestellt werden.
Die Anträge auf Zuteilung hochstämmigerund halbstämmigerObstbäume für den Außenbereich können bei den örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen bis spätestens 12. Juli 2025 abgegeben werden.
Für diese von der Gemeinde geförderte Pflanzaktion kommen nur widerstandsfähige Obstsorten in Frage.
Apfelbäume:
Alte Sorten
Bittenfelder, Brettacher, Gehrers Rambour, Gewürzluiken, Rheinischer Bohnapfel, Sonnenwirtsapfel, Leipferdinger Langstiel, Oberländer Himbeerapfel, Boikenapfel, Heslacher Gereutapfel, Transparent von Croncels
Aufgrund unseres vorsorglichen Veredlungsauftrags an eine lokale Biobaumschule für die Sorten Brettacher und Rheinischer Bohnapfel bitten wir, bevorzugt diese bewährten beiden Klassiker hochstämmig zu bestellen.
Birnbäume: Clapps Liebling, Gute Luise, Pastorenbirne, Vereinsdechantsbirne, Karcherbirne (Mostbirne!); (hierbei 8 Meter Grenzabstand nach dem Nachbarschaftsrecht beachten.)
Kirschbäume: Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Ungarische Traubige (Sauerkirsche)
Zwetschgen- u. Mirabellenbäume: Bühler Frühzwetschge, Wangenheims Frühzwetschge, Hauszwetschge, Nancy Mirabelle
Quittenbäume: Cydora Robusta (Birnenquitte), Konstantinopler Apfelquitte; beide sehr resistent gegen Feuerbrand
Wir bitten um Beachtung, dass künftige Fördermaßnahmen für private Bewirtschafter und Landwirte (wie z. B. die Baumschnittprämie) in der Regel nur für Hochstämme bzw. ab Stammhöhe 1,40 m möglich sind.
Die Baumausgabe findet voraussichtlich am 08. November 2025 durch die örtlichen Obst- & Gartenbauvereine statt.
Ich verpflichte mich, die zugeteilten Obstbäume richtig zu pflanzen und zu pflegen und als Hochstamm zu erhalten. Gleichzeitig erlaube ich dem Beauftragten der Gemeinde, zur Überprüfung der Pflanzung, meine im Antrag genannten Grundstücke zu betreten. Die Richtlinien zur Förderung des Streuobstanbaus habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige, dass die dort genannten Fördervoraussetzungen zutreffen.
Baumsorte | Hoch-stamm (x) | Halb-stamm (x) | Anzahl | Gewannbezeichnung | Parzellen-Nr. |
Bitte unbedingt ankreuzen, ob Sie zu einer Sorte Hoch- oder Halbstämme bestellen!
Hochstamm -> Stammhöhe ca. 1,80 m; Halbstamm -> Stammhöhe ca. 1,20 m
Um die volle Zufriedenheit Ihrerseits zu garantieren, bitten wir Sie, sich auf die erwähnten Baumsorten zu beschränken. Sollten von Ihnen gewünschte Baumsorten nicht verfügbar sein, werden diese durch eine andere, gleichwertige Sorte ersetzt. Da die Streuobstflächen in Leutenbach überwiegend biozertifiziert sind, werden aufgrund der strengen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung 2022 für alle Biobäume bestellt, die etwas kleiner ausfallen können als bislang gewohnt.
Leutenbach, den …
Grundstücksbesitzer / Bewirtschafter
Name, Vorname …
Anschrift …
Telefon / E-Mail … /…
Unterschrift …
Dieser Antrag ist bis spätestens 12. Juli 2025 abzugeben beim