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Am 30.06.2025 wird der zweite Abschlag der Wasser-/Abwassergebühren für 2025 fällig. Die Höhe der jeweiligen Abschlagsraten ist aus den Jahresrechnungen...

Am 30.06.2025 wird der zweite Abschlag der Wasser-/Abwassergebühren für 2025 fällig. Die Höhe der jeweiligen Abschlagsraten ist aus den Jahresrechnungen oder gegebenenfalls einem Änderungsbescheid zu entnehmen.

Für die Abschlagszahlungen werden keine separaten Rechnungen mehr erstellt.

Falls Sie der Gemeindeverwaltung hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, auf einen pünktlichen Zahlungseingang zu achten, da bei verspäteter Zahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden müssen.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bescheid steht Ihnen das Steueramt, Tel. 07251/617-55 bzw. 07251/617-68 gerne zur Verfügung; bei Zahlungsengpässen oder sonstigen Fragen zur Zahlungsweise die Gemeindekasse, Tel. 07251/617-56 bzw. 07251/617-67.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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