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Auf die Fälligkeit folgender Forderungen wird hingewiesen: Grundsteuer 2025, 3. Rate – fällig am 15.08.2025 Gewerbesteuer 2025, 3. Rate – fällig...

Auf die Fälligkeit folgender Forderungen wird hingewiesen:

Grundsteuer 2025, 3. Rate – fällig am 15.08.2025

Gewerbesteuer 2025, 3. Rate – fällig am 15.08.2025

Die Höhe der jeweiligen Abschlagsrate ist aus dem Mehrjahresbescheid oder gegebenenfalls einem Änderungsbescheid zu entnehmen. Für die Abschlagszahlungen werden keine separaten Rechnungen erstellt.

Falls Sie der Gemeindeverwaltung hierfür ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden die Gebühren zum Fälligkeitstag abgebucht.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, auf einen pünktlichen Zahlungseingang zu achten, da bei verspäteter Zahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Veranlagung oder sonstigen Fragen steht Ihnen das Steueramt, Tel. 07251/617-55 bzw. 617-68 oder bei Zahlungsengpässen die Gemeindekasse, Tel. 07251/617-56 bzw. 617-67, zur Verfügung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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