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Aus den Rathäusern

Die Gemeindeverwaltung informiert:

Auch wenn das „Maienstecken“ eine gewisse Tradition hat, hat der Spaß eine Grenze erreicht, wenn Dritte dadurch einen Schaden erhalten. Auch...

Auch wenn das „Maienstecken“ eine gewisse Tradition hat, hat der Spaß eine Grenze erreicht, wenn Dritte dadurch einen Schaden erhalten.

Auch Rasierschaum kann teure Schäden nach sich ziehen, beispielsweise, wenn dieser ölige oder bleibende Rückstände auf Steinplatten hinterlässt.

Die Gemeindeverwaltung weist alle Mitbürgerinnen und Mitbürger darauf hin, dass Sachbeschädigung kein „Kavaliersdelikt“ ist und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um respektvolle und gegenseitige Rücksichtnahme.

Vielen Dank.

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