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Die geplante Klärschlammverbrennungsanlage sorgt weiter für Gesprächsstoff

Zwar dringt im derzeitigen Genehmigungsverfahren der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) beim Regierungspräsidium (RP) nichts Neues nach außen....

Zwar dringt im derzeitigen Genehmigungsverfahren der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) beim Regierungspräsidium (RP) nichts Neues nach außen.

Trotzdem sind derzeit vier Themen in der Öffentlichkeit präsent:

  • Die vermuteten Altlasten der ehemaligen Kohlelagerfläche, worauf derzeit das Fundament der neuen Anlage errichtet wird. Dazu strebt die Initiative Bürger im Neckartal (BI) derzeit die Einsichtnahme in die Analysenergebnisse der Probennahmen an. Parallel dazu liegt der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige vor, die möglichen Ungereimtheiten der Bewertung der Belastung durch die Genehmigungsbehörden nachgeht.
  • Für Unmut sorgen auch die Belastungen durch Baulärm vor allem auf Gemmrigheimer Seite. Hierzu hat die BI inzwischen Kontakt mit dem RP aufgenommen und führt dazu eigene Lärmmessungen durch.
  • In den letzten Tagen in der Presse aufgegriffen wurde die Tatenlosigkeit der grün geführten Landesregierung in Sachen Umwelt und Klima. Erinnert sei an die überlangen und unzähligen Transportwege für die Anlieferung der 180.000 Tonnen nassen Klärschlamms aus den Regionen Heilbronn/Franken und Ostwürttemberg über die Straße, der Abtransport des bei der Klärschlammtrocknung entstehenden Abwassers mit Silo-Lkws in den Landkreis Heilbronn und die ungenutzte Abgabe großer Mengen Restwärme an die Umgebungsluft. Hier reklamiert die BI fehlende Rahmenbedingungen des Landes bei Infrastrukturmaßnahmen wie in diesem Fall für eine umweltgerechte und nachhaltige Klärschlammentsorgung. In einer „Kleinen Landtagsanfrage“ Ende Januar des Landtagsabgeordneten Tayfun Tok (Grüne) betont die Landesregierung jedoch ihre fehlende Zuständigkeit und beruft sich darauf, dass diese allein bei den Kommunen läge. Gleichlautendes findet sich im Antwortschreiben der Umweltministerin Thekla Walker auf ein Schreiben des Landtagsabgeordneten Tobias Vogt (CDU) an den Ministerpräsidenten. Näheres dazu findet sich auf der Website der BI unter www.buergerimneckartal.de.
  • Wenn auch erst für die Verlängerung der genehmigten Grundwasserentnahme ab 2032 relevant, jedoch schon beim Genehmigungsverfahren mitzuberücksichtigen ist die Entnahme großer Mengen von Grundwasser für die Kühlung des Anlagenbetriebs. Auch hierzu liegt eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart vor.

Inzwischen ist bekannt, dass die mündliche Verhandlung der Gemeindeklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf den 6. Mai terminiert ist. Ob dann schon ein Urteil gefällt wird, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

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Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
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Ausgabe 12/2025
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