Zwar dringt im derzeitigen Genehmigungsverfahren der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) beim Regierungspräsidium (RP) nichts Neues nach außen.
Trotzdem sind derzeit vier Themen in der Öffentlichkeit präsent:
Inzwischen ist bekannt, dass die mündliche Verhandlung der Gemeindeklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf den 6. Mai terminiert ist. Ob dann schon ein Urteil gefällt wird, ist allerdings eher unwahrscheinlich.