In der letzten Ausgabe der Ilsfelder Nachrichten hatten wir begonnen über die Geschichte des Abstetterhofs, die eng mit der Geschichte des Wunnensteins verbunden ist, zu berichten. Diese setzen wir nun fort.
Erstmalige Erwähnung des Abstetter Hofes
Erstmalig erwähnt, wurde der Abstetter Hof im Jahre 1293 in einer Urkunde des Ritters Konrad von Talheim und des Heilbronner Klaraklosters, die Teile der Burg Wunnenstein von Diether von Wunnenstein gekauft haben. In dieser Urkunde wird ein Wolf vom Stein erwähnt. Bei dem Tauschvertrag im Jahre 1300 zwischen den Grafen von Württemberg und dem Johanniterorden, bei dem die Burg ausgenommen wurde, war Wolf vom Stein ebenfalls als Zeuge von Seiten Württembergs dabei. Im Jahre 1251 erscheint auch ein Wunnensteiner, Wolfelin, als Lehensnehmer des Grafen Ulrich zu Württemberg. Daraus lässt sich schließen, dass Wolf vom Stein und der Wunnensteiner Wolfelin Besitzer der Burg waren (aus Hermann Ehmer: Der gleißende Wolf von Wunnenstein, S. 74).
Der Wirtschaftshof (Abstetter Hof) samt Burg ging dann von den Wunnensteinern an das Haus Württemberg über. Zu welchem Zeitpunkt dies erfolgte, ist bisher nicht bekannt. Der Abstetter Hof wurde von den Württembergern als Erblehen vergeben und bewirtschaftet.
Das Erblehen Abstetter Hof
Der Abstetter Hof erscheint im Lagerbuch im Jahre 1500 als württembergischer Schafhof mit Namen „apstetten“. Der Hof wurde im Jahr 1500 als Erblehen an die Brüder Ulrich und Heinrich Scheffer und ihren Erben samt Behußung, Äcker und Wiesen und alle Zugehörungen verliehen. Jährlich mussten die Inhaber an Martini dem Schultheißen von Großbottwar „20 rheinische Gulden zu Weidgeld und auf den Kasten daselbst 10 Scheffel Roggen, 140 Scheffel Dinkel und 50 Scheffel Haber gutes Kaufmannsgut“ abgeben. Neben diesen Abgaben mussten noch 30 Wagen mit Brennholz abgeliefert werden.
Auf dem Hof sollten 500 Schafe „vnd nit mer“ gehalten werden. Die für die Einzäunung und für die Aufbindung der Garben notwendigen Weiden wurden ihnen vom Forstmeister zu Reichenberg aus den Wäldern „zue wimstain“ zur Verfügung gestellt.
Ebenso wurde den Lehensnehmern Holz für den Bau von Gebäuden zur Verfügung gestellt. Dies musste aber selbst geschlagen werden, während die Zufuhr zu den Baustellen von anderer Seite erfolgte.
Durch die Abgaben sind die Lehensnehmer und ihre Nachkommen von den Steuerschätzungen und von Diensten befreit. Auch der Zehnt, der bisher gegeben werden musste, ist in die zu zahlende Pacht miteingerechnet worden.
Laut einem Vertag aus dem Jahre 1546 durften die Schäfer und Verwalter zu Abstetten auch Rindvieh halten, aber nur für ihre Haushalte. Dieses durften sie nur in den Wäldern und anderen Orten weiden lassen. Die Schafe sollten „wie von alther auf den Hofgütern Weid haben und finden“.
Fortsetzung folgt.
Quellen:
Otto Conrad:Der Abstetter Hof – Ein Wirtschaftshof der Wunnensteiner, Schwaben und Franken, Heimatgeschichtliche Beilage der Heilbronner Stimme, 21. Jahrgang, Nr. 3, März 1975 und Der Ilsfelder Burgstuhl im Schozachtal
Schwaben und Franken, Heimatgeschichtliche Beilage der Heilbronner Stimme, Nr. 5, Mai 1960
Hermann Ehmer: Der Gleißende Wolf von Wunnenstein, Herkunft, Karriere und Nachleben eines spätmittelalterlichen Adligen: Forschungen aus Württembergisch Franken, Band 38, Sigmaringen 1991; Seite 74
Katharina Seher / M. Braun