Die zukünftig bis zu fünffach höheren Steuerbelastungen bedingt durch den ideologisch geprägten Sonderweg der Landesregierung treffen insbesondere die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser. Uns als Kommune wurde im Grundsteuergesetz des Landes keinerlei Möglichkeit an die Hand gegeben, extreme Härten im Einzelfall abzufedern, da wir nur die Höhe des Hebesatzes als Steuerungsinstrument haben.
Die Orientierung allein an dem Bodenwert ohne Berücksichtigung der Bebauung beschert uns eine einseitige Vermögenssteuer. Benachteiligt werden v. a. größere Grundstücke, insbesondere an unbebaubaren Hanglagen oder mit kleinen Baufenstern und alten kleinen Häusern. Eigentlich sollten wir ökologisch wertvolle, größere Grundstücke mit viel Grün und oftmals mit Obstbäumen in der Stadt fördern, bei uns werden sie besteuert! Dieser baden-württembergische Weg ist in keiner Weise notwendig: Man schaue sich andere Bundesländer an, z. B. Bayern, ebenfalls ein Flächenland, bei dem auch der Wert des Gebäudes eine Rolle spielt und das es weitaus gerechter macht. Auch nach dem Bundesmodell spielt nicht nur der Wert des Grundstücks, sondern auch des Gebäudes eine Rolle. Für die FDP ist diese Reform unfair und sozial unausgewogen, denn Erhöhungen von mehreren 100 % für Ein- und Zweifamilienhäuser bedeuten für viele eine unzumutbare finanzielle Härte. Gleichzeitig fallen die Entlastungen bei Mehrfamilienhäusern gering aus. Die Grundsteuer trifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, da diese regelmäßig die Grundsteuer tragen müssen. Rentnerinnen und Rentner, die sich in den 60er Jahren aus eigener Schaffenskraft ein Häusle mit klassischerweise größeren Gärten als heute gebaut haben und dies ganz bewusst als Altersvorsorge taten, zahlt zukünftig ein Zigfaches der alten Grundsteuer und dies im Land der „Häuslebauer“!
Mit dem Absenken des Hebesatzes von 390 auf 165 bei der Grundsteuer B wird versucht, weitestgehend Aufkommensneutralität für die Stadt zu gewährleisten. D. h. die Stadt wird in der Summe in 2025 nicht mehr oder weniger Grundsteuer als in 2024 einnehmen. Deswegen hat die FDP Fraktion bei der Abstimmung dem Antrag der Verwaltung zugestimmt. Den FDP-Stadträten ist gleichwohl bewusst, dass die Verlierer die Steuerzahler und insbesondere die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind.
Peter Ott