Die Grundsteuer ist eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen und wird von Grundstückseigentümern jährlich gezahlt. Ab 2025 gilt eine neue Berechnungsgrundlage, die gerechter und verfassungskonform sein soll. Doch was bedeutet das konkret für Grundbesitzer in Schriesheim?
Hintergrund der Reform
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alte Berechnungsgrundlage 2018 für verfassungswidrig, da sie auf veralteten Einheitswerten von 1964 (West) und 1935 (Ost) beruhte. Die Reform berücksichtigt nun aktuelle Werte, um die Steuerlast fairer zu verteilen.
Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?
Die Grundsteuer bleibt eine Kombination aus drei Faktoren:
1. Grundstückswert: Dieser basiert auf Bodenrichtwerten, Lage, Nutzfläche und Gebäudedaten.
2. Steuermesszahl: Sie wurde gesenkt, um extreme Erhöhungen zu vermeiden.
3. Hebesatz: Den legt jede Kommune selbst fest.
In Schriesheim wird aktuell eine aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes geprüft. Ziel ist, dass die Stadt durch die Reform insgesamt nicht mehr Grundsteuern einnimmt als zuvor.
Was bedeutet „aufkommensneutral“?
Die Gesamteinnahmen bleiben gleich, die Belastung wird jedoch neu verteilt:
• Höhere Steuerlast: Grundstücke in beliebten Lagen mit stark gestiegenen Bodenwerten, etwa im Stadtzentrum, könnten teurer werden.
• Entlastung: Weniger gefragte oder peripher gelegene Grundstücke könnten hingegen günstiger werden.
Beispiel:
Ein zentral gelegenes Grundstück mit stark gestiegenem Bodenrichtwert zahlt möglicherweise mehr Grundsteuer. Ein Grundstück am Stadtrand mit geringeren Wertsteigerungen könnte hingegen entlastet werden.
Was ändert sich für Eigentümer?
Grundstückseigentümer müssen im Zuge der Reform Angaben zu ihren Grundstücken machen, z. B. Größe, Nutzung und Bodenrichtwert. Diese Daten fließen in die neue Berechnung ein. Fehlerhafte Angaben könnten zu einer falschen Steuerbelastung führen.
Warum ist die Reform notwendig?
Die alten Werte waren nicht mehr realitätsnah, wodurch ähnliche Grundstücke unterschiedlich besteuert wurden. Die neue Berechnungsgrundlage soll solche Ungleichheiten beheben. Allerdings führt sie auch zu Umverteilungen, die individuell spürbar sein können.
Fazit
Die Grundsteuerreform bringt für viele Grundbesitzer Veränderungen. In Schriesheim soll die Anpassung des Hebesatzes aufkommensneutral erfolgen, wodurch die Steuerlast fairer verteilt wird. Es ist ratsam, die eigenen Grundstücksdaten genau zu prüfen, um die künftige Steuerlast zu verstehen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Am Mittwoch, dem 27.11.2024, entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung um 18:00 Uhr über den zukünftigen Hebesatz.
Christina Stockhausen