
Frage 1: Zu welchen Fragen muss ich in einer Patientenverfügung Stellung beziehen?
Antwort: Zum Beispiel: Wie stehe ich zur künstlichen Beatmung? Möchte ich wiederbelebt werden? Wünsche ich eine künstliche Ernährung und wie soll diese verabreicht werden? Sollen Schmerzen behandelt werden, auch wenn das zu einem früheren Tod führen kann?
Frage 2: Worauf kommt es bei den Formulierungen an?
Antwort: Eine Patientenverfügung muss eindeutig formuliert sein. Es reicht nicht aus, zu schreiben: „Ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab“. Stattdessen sollte genau aufgeführt sein, in welcher konkreten Situation welche Maßnahmen unterbleiben sollen. So kann ich auch über die Gabe von Antibiotika, Blut oder Blutbestandteilen entscheiden. Formulierungen wie „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ ist für die Ärzte zu unkonkret. Die Hospizgruppe bietet daher kostenlose Beratungsgespräche zu Patientenverfügungen an.
Info: Unsere Hospizgruppe informiert Sie gerne kostenlos und umfassend über die Patientenverfügung und allen weiteren Vorsorgevollmachten. Dazu gibt es eine umfassende Mappe von der Esslinger Initiative mit allen wichtigen Vollmachten und einem umfangreichen Erklärungsteil. Eine solche Mappe erhalten Sie gegen einen Kostenbeitrag von 5 Euro in unserem Hospizbüro (Im Kelterhof 1, Deizisau) zu den Sprechzeiten jeweils donnerstags von 11.30 bis 12.30 Uhr oder zu einem anderen telefonisch vereinbarten Termin (Hospizhandy: 0174 3000 397 oder per E-Mail an Hospizgruppe-Deizisau-Altbach@t-online.de ). Wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Lesen Sie in der nächsten Woche: Die häufigsten Fragen zur Patientenverfügung im Überblick (Teil 2).