Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 gehen den Hundehaltern in diesen Tagen zu. Die Hundesteuer beträgt für jeden im Stadtgebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund 132 €. Werden mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264 €. Für einen Kampfhund beträgt der Steuersatz 732 €. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten. Für jeden anzeigepflichtigen Hund erhielten die Hundehalter für das Jahr 2024 eine Hundesteuermarke, die auch für das Jahr 2025 ihre Gültigkeit behält.
Die Zwingersteuer beträgt 396 €. Sie gilt für Hundezüchter, die nachweislich mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten. Der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde müssen in ein von einer anerkannten Hundezüchtervereinigung geführtes Buch eingetragen sein. Für die Zucht von Kampfhunden wird keine Ermäßigung gewährt.
Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Stadtgebiet gehaltenen Hund, der älter ist als drei Monate. Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die zu viel bezahlte Hundesteuer wird erstattet.
Die Hundesteuer ist unter Angabe des Buchungszeichens bis zum 1. Februar 2025 an die Stadtkasse Remseck am Neckar zu überweisen. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom Girokonto abgebucht und es erfolgt automatisch die richtige Zuordnung zum Steuerkonto.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Remseck am Neckar, Fachgruppe Steuern/Abgaben, telefonisch unter 07146 2809-3228 gerne zur Verfügung.