Hausnotruf
Der Einsatz eines Hausnotrufsystems stellt eine gute Lösung dar, um gerade bei Gesundheitsrisiken, Krankheit oder bei körperlichen Einschränkungen in der eigenen Wohnung Sicherheit zu vermitteln.
Hausnotrufsysteme werden von verschiedenen Diensten, häufig auch von ambulanten Pflegediensten, angeboten.
Ein Hausnotrufvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Allerdings sind auch Kurzzeitverträge möglich, z.B. wenn Angehörige, die sich sonst täglich kümmern, im Urlaub sind.
Hausnotrufsysteme
Herkömmliche Hausnotrufsysteme können an einer bereits bestehenden Telefonanschlussdose angebracht werden. Es gibt auch Geräte, die ohne die übliche Telefonleitung auskommen. Selbst für Benutzer von Handys sind von den Hausnotrufanbietern Lösungen entwickelt worden, die das eigene Handy als Notrufsystem nutzen können.
Funktion
Ein Hausnotrufsystem besteht aus einem Empfangs-/Sendegerät (der Teilnehmerstation) und einem Handsender, dem sogenannten „Funkfinger“. Dieser kann entweder als Kette um den Hals getragen oder wie eine Uhr am Handgelenk angebracht werden. Er ist wasserdicht und darf deshalb unter die Dusche mitgenommen werden.
Im Bedarfsfall, zum Beispiel einem Sturz, genügt ein Tastendruck und es wird eine Freisprechverbindung zur Hausnotrufzentrale hergestellt. Diese Einsatzzentrale ist Tag und Nacht besetzt. Bei Auslösung des Notrufs nimmt die Zentrale über die Freisprechanlage Kontakt mit der Hilfe suchenden Person auf und leitet die erforderlichen Maßnahmen ein, zum Beispiel Nachbarn/Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst verständigen, Krankenwagen schicken. Sollte keine Verständigung mit der Hilfe suchenden Person möglich sein, wird unverzüglich ärztliche Hilfe herbeigerufen.
Leistungen
Die Anbieter stellen ein Grund- und ein Zusatzpaket zur Verfügung.
Das Grundpaket beinhaltet:
Im Zusatzpaket können folgende Leistungen vereinbart werden:
Kosten
Für das Grundpaket fallen monatliche Kosten von ca. 25 Euro an, zuzüglich einer einmaligen Anschlussgebühr. Es können, je nach Vertrag, Zusatzkosten für Einsätze und Türöffnung anfallen.
Bei Vorliegen eines Pflegegrads übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das Grundpaket, wenn der Nutzer alleine lebt oder über längere Zeiträume des Tages alleine ist. Ein entsprechender Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Sozialhilfebedürftige ohne Pflegeeinstufung können die Kosten vom Sozialamt erstattet bekommen, wenn ein Arzt die Notwendigkeit eines Hausnotrufs begründet.
Nähere Informationen hierzu können Sie in der IAV-Beratungsstelle „Raum Weinsberg“ bei
Frau Köhle, Tel. 07134/512-141, E-Mail: anne.koehle@weinsberg.de, erfragen.