In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 13.05.2025, wurde nach Vorberatung im Kindergartenbeirat die neue Kindergartengebührensatzung beschlossen. Eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen für Sie.
Die neue Kindergartengebührensatzung gilt ab dem 01.09.2025 und damit für alle Kindergartenjahre ab dem Kindergartenjahr 2025/2026.
Die Betreuungsstruktur wurde vollständig überarbeitet. Insgesamt sind folgende Betreuungsvarianten möglich:
Verlängerte Öffnungszeiten | 30 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Frühbetreuung | 35 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Ganztag mit 7,5 h | 37,5 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Ganztag mit 9 h | 39 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Frühbetreuung und Ganztag 7,5 h | 42,5 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Frühbetreuung und Ganztag 9 h | 44 Wochenstunden |
Die Ganztagsbetreuung ist weiterhin nur in den Kindergärten Eugen-Bolz, Im Städtle und Pestalozziweg möglich. Die Frühbetreuung wird übergangsweise im Kindergartenjahr 2025/2026 in allen Kindergärten angeboten. Ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 wird die Frühbetreuung nur noch in den Kindergärten Eugen-Bolz, Im Städtle, Pestalozziweg und Tilsiter Weg angeboten.
Die Kindergartengebühren werden ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 ebenfalls angepasst. Bedingt durch die Betreuungsstrukturanpassung gibt es einige strukturelle Anpassungen, da für neue Betreuungsformen auch neue Gebühren eingeführt werden mussten. Daneben gibt es drei weitere wichtige Veränderungen.
Bei den Gebühren wird weiterhin nach dem Alter der Kinder abgestuft. Hier entfällt allerdings die Unterscheidung zwischen Kindern unter 2 und Kindern zwischen 2 und 3. Es wird nur noch zwischen Kindern unter 3 und Kindern über 3 entschieden.
Die Höhe der Gebühren wird weiterhin nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben, gestaffelt. Die Staffelung enthält jetzt Stufen für Familien mit einem Kind, mit zwei Kindern und mit drei oder mehr Kindern.
Die Ganztagsbetreuungsgebühren werden weiterhin entsprechend dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Allerdings wurden die Einkommensstufen angepasst. Es gibt jetzt die Einkommensstufen „bis 40.000 €“, „bis 60.000 €“, „bis 80.000 €“, „bis 100.000 €“, „bis 120.000 €“ und „über 120.000 €“. Die zugrundeliegende Gebührensteigerungsrate orientiert sich jetzt an dem Durchschnittssatz der Einkommenssteuer für die jeweiligen Stufen. Dieser wird pro Stufe durch einen Faktor von 0,2 modifiziert. Dies führt dazu, dass die oberste Stufe das 1,5-fache der untersten Einkommensstufe zahlt.
Die Kindergartengebühren wurden auf einen projizierten Kostendeckungsgrad von 15 % kalkuliert. Die Betreuungsart „verlängerte Öffnungszeiten“ ist als grundlegende Betreuungsart auch die günstigste. Für Sie werden ab 01.09.2025 für Kinder über 3 ohne Geschwister 210 € pro Monat fällig. Für Kinder unter 3 ohne Geschwister werden 372 € fällig.
Die Kindergartenleitungen werden die Eltern zur Wahl des neuen Betreuungsangebots separat kontaktieren. Die Neufestsetzung der Gebühren erfolgt in Abhängigkeit der gewählten Betreuungsform durch das Steueramt zum neuen Kindergartenjahr.
Der Gemeinderat hat am 13.05.2025 die Neufassung der Kindergartengebührensatzung beschlossen. Die Satzung wird in voller Länge auf der Homepage der Stadt Waldenbuch unter www.waldenbuch.de/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht. Die Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.