Laut § 3 der Gaststättenverordnung (GastVO) ist der Antrag auf eine Schankerlaubnis nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) schriftlich und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Den Vordruck finden Sie auf unserer Homepage zum Herunterladen und Ausfüllen.
Die Anträge können per E-Mail an buergerbuero@dornhan.de gesendet werden oder direkt an die jeweiligen Ortsverwaltungen.
Wann ist eine Gestattung zu beantragen:
Nach § 12 GastG wird eine Gestattung benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend ein Alkoholausschank stattfindet. Der Alkoholausschank muss in Verbindung mit einer offiziellen Veranstaltung erfolgen. Die Gestattung kostet 17,00 € und ist nach Zustellung der Erlaubnis durch die Stadtverwaltung Dornhan zu überweisen.