Stadtverwaltung Dornhan
72175 Dornhan
Aus den Rathäusern

Die Meldebehörde informiert –Schankerlaubnis (Gestattung) rechtzeitig beantragen

Laut § 3 der Gaststättenverordnung (GastVO) ist der Antrag auf eine Schankerlaubnis nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) schriftlich und...

Laut § 3 der Gaststättenverordnung (GastVO) ist der Antrag auf eine Schankerlaubnis nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) schriftlich und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Den Vordruck finden Sie auf unserer Homepage zum Herunterladen und Ausfüllen.

Die Anträge können per E-Mail an buergerbuero@dornhan.de gesendet werden oder direkt an die jeweiligen Ortsverwaltungen.

Wann ist eine Gestattung zu beantragen:

Nach § 12 GastG wird eine Gestattung benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend ein Alkoholausschank stattfindet. Der Alkoholausschank muss in Verbindung mit einer offiziellen Veranstaltung erfolgen. Die Gestattung kostet 17,00 € und ist nach Zustellung der Erlaubnis durch die Stadtverwaltung Dornhan zu überweisen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Dornhan
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Dornhan

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