Stadtverwaltung Neckarsulm
74172 Neckarsulm
Aus den Rathäusern

Die „Neue Grundsteuer“ ab 01.01.2025

I. Zuständigkeit Finanzamt Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt Heilbronn ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid...

I. Zuständigkeit Finanzamt

Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt Heilbronn ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid bereits mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben.

  1. Schritt: Grundsteuerwert = Grundstücksgröße x Bodenrichtwert
  2. Schritt: Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl

Grundsteuermesszahlen:
Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft = 0,55 Promille
Grundsteuer B: - grundsätzlich = 1,30 Promille
- Grundstück zu mehr als 50 % zu Wohnzwecken genutzt = 0,91 Promille

Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das FinanzamtHeilbronn (Tel. 07131/7475-3701 oder 3703 oder 3704).

Der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag wird von der Stadt Neckarsulm weiterverarbeitet.

II.Zuständigkeit Stadt

Die Stadt ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von der Stadt Neckarsulm geändert.

3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

Durch die Grundsteuerreform soll es im Gesamten nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkommensneutralität). Unter diesen Voraussetzungen kalkuliert die Stadt einen neuen Hebesatz. Dieser wird voraussichtlich zwischen 390 v.H. und 400 v.H. liegen.

Beispiel: Wohnhaus-Grundstück mit 300 m² x Bodenrichtwert 350 € = 105.000 € Grundsteuerwert

105.000 € x 0,91/1000 = 95,55 € Grundsteuermessbetrag

95,55 € x 395 % Hebesatz = 377,42 € Grundsteuer

Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die Stadtkämmerei - Abt. Steuern und Gebühren - Tel. 07132/35-1299 oder grundsteuer@neckarsulm.de.

III. Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de sowie auf der Internetseite des Finanzamts Heilbronn und der Stadt Neckarsulm.


Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 41/2024

Orte

Neckarsulm

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Neckarsulm
10.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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