Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt Heilbronn ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid bereits mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben.
Grundsteuermesszahlen:
Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft = 0,55 Promille
Grundsteuer B: - grundsätzlich = 1,30 Promille
- Grundstück zu mehr als 50 % zu Wohnzwecken genutzt = 0,91 Promille
Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das FinanzamtHeilbronn (Tel. 07131/7475-3701 oder 3703 oder 3704).
Der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag wird von der Stadt Neckarsulm weiterverarbeitet.
Die Stadt ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von der Stadt Neckarsulm geändert.
3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Durch die Grundsteuerreform soll es im Gesamten nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkommensneutralität). Unter diesen Voraussetzungen kalkuliert die Stadt einen neuen Hebesatz. Dieser wird voraussichtlich zwischen 390 v.H. und 400 v.H. liegen.
Beispiel: Wohnhaus-Grundstück mit 300 m² x Bodenrichtwert 350 € = 105.000 € Grundsteuerwert
105.000 € x 0,91/1000 = 95,55 € Grundsteuermessbetrag
95,55 € x 395 % Hebesatz = 377,42 € Grundsteuer
Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die Stadtkämmerei - Abt. Steuern und Gebühren - Tel. 07132/35-1299 oder grundsteuer@neckarsulm.de.
Weitere Informationen finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de sowie auf der Internetseite des Finanzamts Heilbronn und der Stadt Neckarsulm.