Stadt Meßstetten
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72469 Meßstetten

Die neue Grundsteuer – ein Buch mit sieben Siegeln? Die Stadtkämmerei Meßstetten klärt auf und steht für Fragen zur Verfügung

Mit Beginn des neuen Jahres ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das Thema sorgte landauf und landab schon lange vorher für unzählige Schlagzeilen...

Mit Beginn des neuen Jahres ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das Thema sorgte landauf und landab schon lange vorher für unzählige Schlagzeilen und reichlich Gesprächsstoff in der Bevölkerung. Im Meßstetter Amtsblatt berichteten wir ausführlich in der KW 30/2024. Jetzt, wo die neuen Grundsteuerbescheide nach und nach ins Haus flattern, sind aber bei vielen Bürgerinnen und Bürgern noch immer viele Fragen offen. Die Stadtkämmerei Meßstetten hilft gerne und gibt Antworten.

Die Grundsteuerbescheide 2025 werden ab der kommenden Woche zugestellt. Allen Bescheiden liegt ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform bei. Wer mehrere Grundstücke besitzt, erhält für jedes Objekt einen gesonderten Grundsteuerbescheid.

Viele Fachausdrücke rund um die Grundsteuer sorgen bei Bürgerinnen und Bürgern für Stirnrunzeln. Was ist damit gemeint? Was steckt dahinter? Was ist zu beachten? Die Stadtkämmerei Meßstetten hat einige der häufigsten Begrifflichkeiten und Fragen herausgezogen und erklärt:

Aufkommensneutralität

Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Stadt mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet keine Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Grundsteuer anstreben soll. Bei Steuerschuldnern kann es im Vergleich zur bisherigen Höhe jedoch zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist die Bemessungsgrundlage für den Grundsteuerwertbescheid. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen festgelegt und Sie finden diese in der Datenbank von Boris-BW unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ (www.gutachterausschuesse-bw.de).

Grundsteuerwertbescheid

Der Grundsteuerwertbescheid wird vom Finanzamt erlassen. Dieser beinhaltet den festgesetzten Grundsteuerwert für das genannte Flurstück. Dieser Wert ist nicht der zu entrichtende Betrag.

Grundsteuermessbescheid

Der Messbetrag wird vom Finanzamt auf Basis des Grundsteuerwertbescheids festgesetzt und im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Dieser ist die Basis für den Grundsteuerbescheid der Stadt Meßstetten.

Hebesatz

Der Hebesatz für Meßstetten wurde vom Meßstetter Gemeinderat festgelegt. Bei der Grundsteuer A liegt dieser bei 300 v.H. und bei der Grundsteuer B bei 520 v.H.

Grundsteuerbescheid

Der Grundsteuerbescheid wird von der Stadt Meßstetten erlassen und beinhaltet die zu entrichtende Forderung für die Grundsteuer. Hier wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert.

Wer ist zuständig, wenn der Bodenrichtwert nicht stimmt?

Zuständig sind hier das Finanzamt, der Gutachterausschuss und die Eigentümer.

Wer ist zuständig, wenn der Grundsteuerwertbescheid nicht korrekt ist?

In diesem Falle ist das Finanzamt zuständig.

Wer ist zuständig für einen fehlerhaften Grundsteuermessbescheid?

Auch in diesem Falle wenden Sie sich direkt an das Finanzamt.

Für Meßstetten ist das Finanzamt Balingen zuständig. Die Finanzbehörde hat in einer eigenen Pressemitteilung das Thema Grundsteuer aufgegriffen und gibt dazu diese weitergehenden Informationen:

  • Haben Sie bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid eingelegt, ist insoweit kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich. Ein beim Finanzamt eingelegter Einspruch entbindet nicht von der Verpflichtung, die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ändert die Gemeinde in Folge den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück.
  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Bitte verzichten Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand.
  • Der maßgebliche Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der Bodenrichtwert keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen Grundstücks wider. Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss.
  • Sind Sie mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter „Einreichen eines Gutachtens“.
    Hinweise: Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann. Wenn Sie das qualifizierte Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon, wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid?

Heidi Quarleiter von der Stadtkämmerei Meßstetten hilft gerne weiter – ob am Telefon, per E-Mail oder auch persönlich.

Sie ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr sowie am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr.

Telefonnummer: 07431/6349-18

E-Mail: heidi.quarleiter@messstetten.de

Wenn Sie persönlich ins Rathaus kommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab zu den oben genannten Sprechzeiten einen Termin mit Frau Quarleiter. Vielen Dank.

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Aktuell – Amtsblatt der Stadt Meßstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025

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von Stadt Meßstetten
17.01.2025
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