Mit Beginn des neuen Jahres ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das Thema sorgte landauf und landab schon lange vorher für unzählige Schlagzeilen und reichlich Gesprächsstoff in der Bevölkerung. Im Meßstetter Amtsblatt berichteten wir ausführlich in der KW 30/2024. Jetzt, wo die neuen Grundsteuerbescheide nach und nach ins Haus flattern, sind aber bei vielen Bürgerinnen und Bürgern noch immer viele Fragen offen. Die Stadtkämmerei Meßstetten hilft gerne und gibt Antworten.
Die Grundsteuerbescheide 2025 werden ab der kommenden Woche zugestellt. Allen Bescheiden liegt ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform bei. Wer mehrere Grundstücke besitzt, erhält für jedes Objekt einen gesonderten Grundsteuerbescheid.
Viele Fachausdrücke rund um die Grundsteuer sorgen bei Bürgerinnen und Bürgern für Stirnrunzeln. Was ist damit gemeint? Was steckt dahinter? Was ist zu beachten? Die Stadtkämmerei Meßstetten hat einige der häufigsten Begrifflichkeiten und Fragen herausgezogen und erklärt:
Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Stadt mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet keine Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Grundsteuer anstreben soll. Bei Steuerschuldnern kann es im Vergleich zur bisherigen Höhe jedoch zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen.
Der Bodenrichtwert ist die Bemessungsgrundlage für den Grundsteuerwertbescheid. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen festgelegt und Sie finden diese in der Datenbank von Boris-BW unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ (www.gutachterausschuesse-bw.de).
Der Grundsteuerwertbescheid wird vom Finanzamt erlassen. Dieser beinhaltet den festgesetzten Grundsteuerwert für das genannte Flurstück. Dieser Wert ist nicht der zu entrichtende Betrag.
Der Messbetrag wird vom Finanzamt auf Basis des Grundsteuerwertbescheids festgesetzt und im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Dieser ist die Basis für den Grundsteuerbescheid der Stadt Meßstetten.
Der Hebesatz für Meßstetten wurde vom Meßstetter Gemeinderat festgelegt. Bei der Grundsteuer A liegt dieser bei 300 v.H. und bei der Grundsteuer B bei 520 v.H.
Der Grundsteuerbescheid wird von der Stadt Meßstetten erlassen und beinhaltet die zu entrichtende Forderung für die Grundsteuer. Hier wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert.
Zuständig sind hier das Finanzamt, der Gutachterausschuss und die Eigentümer.
In diesem Falle ist das Finanzamt zuständig.
Auch in diesem Falle wenden Sie sich direkt an das Finanzamt.
Für Meßstetten ist das Finanzamt Balingen zuständig. Die Finanzbehörde hat in einer eigenen Pressemitteilung das Thema Grundsteuer aufgegriffen und gibt dazu diese weitergehenden Informationen:
Heidi Quarleiter von der Stadtkämmerei Meßstetten hilft gerne weiter – ob am Telefon, per E-Mail oder auch persönlich.
Sie ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr sowie am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr.
Telefonnummer: 07431/6349-18
E-Mail: heidi.quarleiter@messstetten.de
Wenn Sie persönlich ins Rathaus kommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab zu den oben genannten Sprechzeiten einen Termin mit Frau Quarleiter. Vielen Dank.